Gesamtkonzernsteuer - die Lösung gegen Steuertricks

Attac fordert ein konsequentes Unterbinden der Steuertricks

Die Lösung gegen Steuertricks von Konzernen wäre eine Gesamtkonzernsteuer, die mit einem ambitionierten Mindeststeuersatz gekoppelt ist. Dabei würden Konzerne steuerlich als das behandelt, was sie sind – eine Einheit mit einem global erzielten Gewinn. Dieser sollte auf Basis der im jeweiligen Land erzielten Wertschöpfung aufgeteilt und dann entsprechend besteuert werden. Dadurch hätte das Tricksen der Konzerne ein Ende. Denn ein Konzern kann zwar leicht seinen steuerlichen Gewinn verschieben, nicht aber seine Kund*innen und Nutzer*innen, seine Angestellten oder seine Produktion.

Die Gesamtkonzernsteuer ist eine Form der Besteuerung internationaler Konzerne in drei Schritten.

Schritt 1

Zunächst wird dabei ein Konzern als eine Einheit betrachtet und muss sämtliche Aktivitäten aller Töchter in allen Ländern offenlegen. Angesichts der globalen Möglichkeiten der großen Unternehmen ist eine solche Berichterstattung längst fällig.

Dafür muss der Konzern in seinem Unternehmensbericht Eckdaten für alle Staaten ausweisen, in denen er selbst sowie sämtliche Töchter tätig sind oder in die er Waren verkauft. Diese Eckdaten beinhalten mindestens die Vermögenswerte, die Lohnsumme, die Zahl der Vollzeitarbeitsplätze und die Umsätze in dem jeweiligen Staat. Um den E-Commerce zu berücksichtigen, werden die Umsätze immer dem Standort des Käufers zugeordnet. Für einige Branchen sind Sonderregeln vorgesehen. So werden Transportmittel wie Schiffe oder LKW sinnvollerweise den Standorten zugerechnet, zwischen denen sie verkehren.

Schritt 2

Im zweiten Schritt wird mit Hilfe einer Formel der Gewinn des Konzerns nach diesen realen Aktivitäten den einzelnen Ländern zugeordnet. Deswegen spricht man auch von Formelbesteuerung (formulary apportionment). Im einfachsten Fall kann das so geschehen, dass zum Beispiel ein Drittel des Gewinns aufgrund der Vermögenswerte (ohne geistiges Eigentum), ein Drittel aufgrund des Faktors Arbeit (je zur Hälfte nach der Lohnsumme und der Mitarbeiterzahl) und ein Drittel aufgrund der Umsätze dem Land zugeordnet werden.
 
Schritt 3

Im dritten Schritt wird dann der dem jeweiligen Land zugeordnete Gewinn mit dem nationalen Steuersatz belastet. Auf diese Weise ist es egal, wo die Gewinne anfallen, welche internen Verrechnungspreise der Konzern benutzt, wie viel Zinsen oder Lizenzgebühren von einem Land in das andere überwiesen werden, wo das Unternehmen investiert usw.

Das Ausweisen von Gewinnen in Steuersümpfen, in denen die Unternehmen sonst nicht wirtschaftlich tätig sind, hätte keine Vorteile mehr.

Insbesondere Länder des globalen Südens, die kaum die Macht oder die Ressourcen haben, könnten auf diese Weise auf die gleichen Informationen zugreifen wie reiche Industriestaaten. Zugleich ermöglicht das System jedem Land, seine eigene Formel anzuwenden und die Steuerhöhe unterschiedlich festzulegen. Auftretende Besteuerungskonflikte könnten in Doppelbesteuerungsabkommen gelöst werden, so wie es jetzt auch der Fall ist. Langfristig sollte eine gemeinsame Formel aller beteiligten Staaten abgestimmt werden.

Gesamtkonzernsteuer wird bereits angewendet

In mehreren Staaten der USA sowie in Kanada wird die Unitary Tax seit Jahrzehnten angewandt. In den USA wurde diese Form schon Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt. Es ging den Entscheidern darum, Konzerne davon abzuhalten, über Nachbar-Bundesstaaten Gewinne zu verschleiern. Vor allem die Filmindustrie Hollywoods hatte begonnen, nach günstigeren Nachbarstaaten Ausschau zu halten.

Die Zuordnung der Gewinne zu den Bundesstaaten funktioniert erfolgreich, allerdings endet die Berichterstattungspflicht an den Grenzen der USA („water's edge“). Diese Begrenzung wurde auch vorgenommen, weil andere Staaten die Behandlung der Konzerne als Einheit skeptisch sahen und Druck auf die USA ausübten.

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