Für gerechte, zukunftssichere Pensionen

Pensionen nach dem Umlageverfahren sind am sichersten

Seit Jahren wird das öffentliche Pensionssystem in den Medien wegen der demografischen Entwicklung als nicht mehr finanzierbar dargestellt. Teure Werbemaßnahmen der privaten Versicherungswirtschaft versuchen die individuelle Vorsorge schön zu reden, obwohl die Privatversicherten in den letzten Jahren beträchtliche Verluste hinnehmen mussten. Das bewährte, selbstverwaltete Umlageverfahren wird schlechtgeredet, um Privatisierungen voranzutreiben.

Situation

Österreichs Pensionssystem wird von vielen Ländern als beispielhaft betrachtet. Für die Sicherung des Umlageverfahrens ist eine hohe Beschäftigungsrate am wichtigsten. Reicht die Beitragsdeckung nicht, garantiert der Staat trotzdem die Zahlung der Pensionen. Diese Vereinbarung wird fälschlicherweise als „Pensionsdefizit“ bezeichnet. Aktuell sind die Pensionen zu knapp 90 Prozent durch die Beiträge der Versicherten gedeckt. Der Zuschuss aus dem Bundesbudget wird nach Prognosen bis 2050 um 0,4 % von derzeit 6,0 % des BIP auf 6,4 % steigen.

Verbesserungen und Korrekturen zur Anpassung an neue Gegebenheiten sind trotzdem notwendig, vor allem, um das bewährte Umlagesystem als Garant der Pensionen über Jahrzehnte zu erhalten und um Altersarmut zu verhindern. Ziel muss es sein, das Pensionssystem nicht nur langfristig stabil, sondern sozial gerecht zu gestalten, sodass für die jeweils pensionsberechtigte Bevölkerung ein menschenwürdiges soziales Leben gewährleistet ist.

2,2 Mio. Pensionsbezieher*innen (Stand 2018) tragen aktiv zum Gesellschaftsleben und zum Wirtschaftsgeschehen bei. Von den ausbezahlten Pensionen fließen durchschnittlich 40 bis 45 Prozent durch Abgaben, Einkommens­- und Mehrwertsteuer wieder an den Staat bzw. staatliche Institutionen zurück. Viele Pensionist*innen unterstützen tatkräftig ihre Angehörigen und soziale Einrichtungen.

Das bewährte Umlageverfahren gewährt mit entsprechenden Anpassungen die beste Zukunftssicherung der Pensionen. Damit wird den neoliberalen Politiker*innen und Versicherungsmanager*innen widersprochen, die gebetsmühlenartig die „Unfinanzierbarkeit“ des Umlagesystems behaupten und die Notwendigkeit des Aufbaus einer 2. (betrieblichen) und 3. (individuellen) „Pensionssäule“ beschwören. Das bewährte, selbstverwaltete Umlageverfahren wird schlechtgeredet, um Privatisierungen voranzutreiben, damit private Profitinteressen einiger weniger befriedigt werden.

 

Lösungen

Aus den genannten Gründen ergeben sich folgende 10 Attac­-Forderungen für Österreichs Pensionssystem:

  • Stärkung des bewährten Umlageverfahrens aller Erwerbstätigen mittels einer gesetzlichen, selbstverwalteten Pensionsversicherung (PVA) an Stelle der Förderung des Kapitaldeckungsverfahrens auf der Basis unsicherer Finanzmärkte.
  • Verhinderung der Altersarmut durch verbindliche jährliche Valorisierung der Pensionen nach dem wiedereinzuführenden Verbraucherpreisindex für PensionistInnen und Erhöhung der Ausgleichszulage auf das Referenzbudget.
  • Verbesserung der Eigenpensionen der Frauen, u. a. durch gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit und großzügige Anrechnung von Sorgearbeit.
  • Erhöhung der Erwerbs­ und Beitragsquote durch generelle Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich, Förderung der Erwerbstätigkeit der Generation 50plus und Ersatz prekärer Beschäftigungen durch versicherte Arbeitsverhältnisse.
  • Nachhaltige Finanzierung der Pen­sionen durch Ausweitung der Beitragsgrundlage auf die Wertschöpfung in der Wirtschaft und auf Kapitalerträge.
  • Einführung gerechterer, einkommensdifferenzierter Ersatzraten statt automatischer Koppelung des Pensionsantrittsalters an die statistische Lebenserwartung, um auch das Vertrauen der jungen Menschen in das Umlageverfahren zu stärken.
  • Konsequente Angleichung der Pensionsversicherungsbeiträge und -­leistungen der Arbeiter*innen und Angestellten, Selbständigen, Bauern und Bäuerinnen, Beamt*innen; rasche Abschaffung der staatlich finanzierten Sonderpensionen.
  • Großzügige Anrechnung erwerbsloser Perioden wie Pflege, Kinderbetreuung, Ausbildungszeiten, Krankenstand, Arbeitslosigkeit als Pensionsbeitragszeit.
  • Verstärkte Information über die freiwillige Höherversicherung durch die jeweilige Pensionsversicherungsanstalt (z. B. im Pensionskontoauszug) und über die Möglichkeiten der Selbstversicherung. Aufklärung über die Risken der privaten und betrieblichen Pensionsvorsorge. Einstellung der steuerlichen Förderung der Privatpensionen.
  • Die Pensionsversicherung muss die bewährte Selbstverwaltung durch die DienstnehmerInnen in den Leitungsgremien der PVA (Generalversammlung, Vorstand etc.) beibehalten.

Weiterführendes

Für gerechtere, zukunftssichere Pensionen!

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