Sonderrechte für Konzerne, Menschenrechte auf dem Abstellgleis
Das Abkommen der EU mit Vietnam besteht aus zwei Teilen: Einem Handelsteil, der noch im EU-Parlament abgestimmt werden muss, und einem Investitionsteil, der Sonderklagerechte für Konzerne enthält und zusätzlich durch die nationalen Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten muss.
Wie zahlreiche EU-Handelsabkommen davor stellt es die Profitinteressen von Konzernen ins Zentrum, nicht aber Arbeits- oder Menschenrechte oder Umwelt- und Klimaschutz. Konzerne könnten Staaten verklagen, wenn neue Gesetze im Allgemeininteresse ihre Profite bedrohen. Das gefährdet auch etwaige Maßnahmen für mehr Klima- oder Umweltschutz. Nicht sanktionierbar hingegen sind die zahlreich dokumentierten Verletzungen von Arbeits- und Gewerkschaftsrechten in Vietnam, von denen auch europäische Konzerne profitieren.
Das Nachhaltigkeitskapitel des Abkommens bietet keine effektive Handhabe, um gegen arbeitsrechtliche Verstoße vorzugehen, da es vom zwischenstaatlichen Streitschlichtungsmechanismus ausgenommen ist. Somit können Verfehlungen nicht mit Handelssanktionen sanktioniert werden. Das Abkommen legitimiert zudem eine Regierung, welche die Rechte von Menschenrechter*innen und Umweltschützer*innen missachtet und keine unabhängigen Gewerkschaften zulässt.
Weiterführendes
EU-Vietnam: Menschenrechte auf dem Abstellgleis
Factsheet von Attac Deutschland, PowerShift u.a.
Handel um jeden Preis?
Report von foodwatch und powershift zu den EU-Abkommen mit Mercosur, Japan, Vietnam, Indonesien und Mexiko.