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Attac kritisiert einseitigen und unzureichenden Schuldenerlass des IWF

Unabhängiges Verfahren für Schuldenstreichung notwendig

Attac Österreich kritisiert die Entscheidung des IWF, 18 armen Ländern in den nächsten 40 Jahren 40 Milliarden US-$ ihrer Auslandsschulen zu erlassen als willkürlich und ungenügend. "Der Schuldendienst der Entwicklungsländer, der insgesamt jährlich 330Mrd. US-$ beträgt, wird dadurch nächstes Jahr nur um 1 Mrd. US-$ Jahr reduziert werden. Das sind Lächerlichkeiten im Vergleich dazu, was der Norden aus dem Süden herausquetscht", kritisiert Miriam Rehm, Entschuldungsexpertin von Attac Österreich.

 Dass es nach einer jahrelangen technischen Diskussion über Schwellenwerte und Schuldentragfähigkeitsindikatoren plötzlich möglich ist, für 18 Länder einen weitgehenden Schuldenerlass durchzuführen, zeigt, dass Entschuldung nur eine Frage des politischen Willens ist. Die Auswahl dieser Länder ist willkürlich, insgesamt würden über 50 Länder eine vollständige Entschuldung benötigen um die Internationalen Entwicklungsziele zu erreichen. Die restlichen Länder gehen jedoch leer aus. Die internationale Gebergemeinschaft handelt ein weiteres Mal aus Gnade und PR-Zwecken, ohne einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Behandlung der Insolvenz von Staaten zu schaffen.

 Die von den G8-Staaten beschlossene Schuldenreduktion berücksichtigt nur die Schulden bei drei von 19 multilateralen Gläubigern und ist obendrein an harte wirtschaftspolitische Auflagen geknüpft. "Zu behaupten, hiermit wäre ein vollständiger Schuldenerlass für die ärmsten Länder erreicht worden, ist schlicht Propaganda", so Rehm weiter.

Attac verlangt für alle Länder, die die MDG (Millenium Development Goals der UNO) nicht erreichen können, einen vollständigen Schuldenerlass. "Einzige Bedingung darf die Einbindung der Bevölkerung und die Verwendung der Mittel für Armutsbekämpfung und Erreichung der Millenniumsziele sein", fordert Rehm. "Rechtssicherheit für Schuldner- und für Gläubigerländer kann nur durch ein unabhängiges, internationales Verfahren für die Feststellung und Reduktion von Schulden gewährt werden, wie es in den USA für öffentliche Gebietskörperschaften seit Jahrzehnten sehr gut funktioniert", so Rehm abschließend.