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Attac Österreich begrüßt Vorstöße für Harmonisierung der Gewinnbesteuerung in der EU

Mindestbesteuerung auf hohem Niveau gefordert

In den letzten Tagen tauchten mehrere Vorschläge für die Harmonisierung der Unternehmensgewinnbesteuerung auf, um den EU-internen Wettlauf um diegeringste Körperschaftssteuer zu stoppen. Attac Österreich spricht sich seit langem für eine einheitliche Gewinnbesteuerung innerhalb der EU aus. "Eine Währungsunion, einen Binnenmarkt und gemeinsamen Kapitalmarkt zu kreieren aber die Besteuerung der darin handelnden Unternehmen uneinheitlich zu lassen,ist ein schwerer Konstruktionsfehler? so Nonno Breuss, Steuergerechtigkeitsexperte von Attac Österreich.

Hohes Niveau gefordert

Jetzt nur eine Mindestsockelung auf Niedrigstniveau einzuführen, wäre eine klare Zielverfehlung. Finanzminister Karl-Heinz Grasser hatte am 2. Februar gegenüber den Financial Times ein persönliches Ziel von nur 15 Prozent verlautbart. Für Attac gilt es, mindestens das jetzige Durchschnittsniveau festzuschreiben. ?Alle Unternehmen in der EU sollen wieder 35-40 Prozent Gewinnsteuern zahlen. Das ist durchaus zumutbar. Vor nur einer Generation waren es noch 50 Prozent?, so Breuss.

Kommission bremst

Während Frankreich und Deutschland sich klar für eine Beendigung des Steuerwettbewerbes in der EU ausgesprochen haben, steht die Kommission noch immer auf der Bremse. Sie befürwortet Steuerwettbewerb, da er Staaten dazu zwingen würde effizienter mit öffentlichen Steuermitteln um zu gehen. Breuss widerspricht: ?Das reale Ergebnis von Steuerwettbewerb ist zutiefst asozial. Mobile Gewinne und Vermögen werden entlastet und die Arbeitseinkommen müssen den gesamten Staat tragen. Das Aufkommen aus Unternehmensgewinnen hat sich bereits halbiert, das Aufkommen der Lohnsteuer verdreifacht?.

Globale Verantwortung gefragt

Während die Politik erst zögerlich über nationale Grenzen hinausblickt, arbeitet die Zivilgesellschaft bereits sei drei Jahren in globalen Arbeitgruppen an weltweiten Lösungen. Das Modell: EU-Konzerne, die in Niedrigsteuerländern außerhalb der EU Tochterfirmen unterhalten, sollen die Differenz zum EU-Steuersatz in den Mutterländern nachversteuern. "Dadurch würde sich eine steuerbedingte Eröffnung von Filialen in Steueroasen nicht mehr auszahlen. Gleichzeitig könnten Entwicklungsländer wieder angemessen Steuer verlangen. Die Gesamtsteuerbelastung für den Konzern bliebe dabei gleich?, so Breuss.

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