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Banken: Europäische Aufsicht mit unzureichenden Regeln wirkungslos

Attac-Kritik: Institute bleiben „too big to fail“, Insolvenzrecht und Einlagensicherung fehlen

Für das globalisierungskritische Netzwerk Attac sind die aktuellen Pläne für eine europäische Bankenaufsicht unzureichend. „Eine europäische Aufsicht nützt nichts, solange sie nach unzureichenden Regeln prüft“, erklärt Karin Küblböck von Attac Österreich. „Denn die derzeitigen Regulierungsvorschläge wie höheres Eigenkapital und strengere Liquiditätsvorschriften im Rahmen von Basel III werden auf Druck der Bankenlobby ständig aufgeweicht und verschoben“, warnt Küblböck.

Das Pferd werde zudem von hinten aufgezäumt. Der Erfolg der Aufsicht hänge auch davon ab, ob die Banken wieder beherrschbar sind. Solange Größe, Komplexität und Vernetzung der Großbanken nicht deutlich reduziert werden, bleiben die Risiken für das Finanzsystem und die Steuerzahler aufrecht. „Systemrelevante Banken müssen daher zerteilt und das Investmentbanking vom Kundengeschäft getrennt werden“, fordert Küblböck. „Alleine die Deutsche Bank mit ihren Aktiva von über zwei Billionen Euro würde bei einer etwaigen Rettungsaktion alle Auffangnetze oder Sicherungsfonds sprengen. Im Notfall werden wieder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einspringen müssen. Dieses Problem wird nicht einmal angesprochen." Es existiere zudem noch immer kein Insolvenzrecht für Banken sowie kein vertrauenswürdiges europäisches Einlagensicherungssystem - siehe aktueller Fall Zypern.

Prinzipiell sei eine weiter gehende Regulierung und Aufsicht des Bankensektors auf EU-Ebene zu begrüßen. Attac verweist jedoch auf die möglichen Interessenkonflikte zwischen der geldpolitischen und der Aufsichtsfunktion  der Europäischen Zentralbank (EZB). Positiv sei zu bewerten, dass das Europäische Parlament immerhin stärkere Kontrollrechte für die Europäische Bankenaufsicht erstritten hat. Dazu zählt unter anderem die Überwachung der Trennung von EZB- und Aufsichtspersonal, die Mitsprache bei der Bestellung des oder der Vorsitzenden und Stellvertreter, die Möglichkeit Amtsenthebungsverfahren einzuleiten oder das Anhörungs- und Auskunftsrecht nationaler Parlamente.