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Bankgeheimnis: Mythos „Datenschutz“

Mit gutem Grund gibt es auch kein "Lohngeheimnis"

Attac kritisiert am Bankgeheimnis, dass dieser „Datenschutz“ nur für Kapitaleinkommen gilt. Löhne und Gehälter hingegen werden vollautomatisch an das Finanzamt und auch an die Sozialversicherung weitergeleitet und versteuert. „Nicht jede Datengewinnung durch den Staat gefährdet per se die Bürgerrechte: Dazu gehören etwa das Meldewesen, der Reisepass, die Sozialversicherung, die Geburtsurkunde und eben auch das Erheben steuerrelevanter Daten. Der„ Datenschutz“ beim Bankgeheimnis dient nur als Vorwand um die Interessen von Vermögenden und Banken zu wahren. Eine Abschaffung des Bankgeheimnisses hieße selbstverständlich nicht, dass der Nachbar, der Chef oder sonst jemand erfährt, wie viel Geld am Konto liegt. Nur die Steuer- und Justizbehörden sollen diese Informationen erhalten - so wie es bei den Gehältern, Arbeitslosengeld und Pensionen ganz selbstverständlich und ohne Aufregung passiert“, erklärt Gerhard Zahler-Treiber von Attac Österreich.

Das Bankgeheimnis hat zur Folge, dass:
•    Kapitaleinkommen, die quellenbesteuert sind, nur halb so hoch besteuert werden wie gleich hohe Arbeitseinkommen: ein radikaler Widerspruch zum Leistungsprinzip.
•    Ausländische Vermögende seelenruhig Steuern hinterziehen, was  die Ungerechtigkeit noch verschärft und den Steuerdruck auf arbeitende Menschen und Konsum erhöht.

Aus der Sicht von Attac gibt es zwei Möglichkeiten diese Ungleichbehandlung zu beheben:

1. Den Datenschutz gegenüber Finanzbehörden auch auf Löhne und Gehälter ausweiten. Ein entsprechendes „Lohngeheimnis“ hätte jedoch zur Folge, dass vermutlich ein hoher Anteil der arbeitenden Bevölkerung ihre Einkommen nicht deklariert: Der Staat bekäme ein massives Finanzierungsproblem. Zudem entstünde ein gewaltiger Mehraufwand für die Steuererklärung. Diese Variante macht daher keinen Sinn.

Attac tritt daher 2. dafür ein, die vollautomatische Meldung auf Kapitaleinkommen auszuweiten und diese ebenso hoch zu besteuern wie Arbeitseinkommen. Letztere könnten im Gegenzug steuerlich entlastet werden. Der Datenschutz aller Einkommen gegenüber Nachbarn, Arbeitgebern, Medien, Politikern oder Verwandten bliebe zu 100 Prozent aufrecht.

„Der einzige Zweck des Bankgeheimnisses besteht darin Steuerbetrug zu ermöglichen. Die viel zitierte Oma hat davon keine Vorteile – ganz im Gegenteil: Das Bankgeheimnis ist der Grund dafür, dass große Vermögen und deren Kapitalerträge wenig bis gar nicht besteuert werden können. Dadurch steigen die Steuern für jene, die ihr Geld mit Arbeit verdienen oder schon in Pension sind“, erklärt Zahler-Treiber.