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CETA-Einigung: EU-Kommission will Konzernklagerechte mit allen Mitteln durchsetzen

Attac: Reform der Konzernklagerechte ist Etikettenschwindel

Heute haben sich die EU und Kanada auf die Aufnahme „reformierter“ Konzernklagerechte in das CETA-Abkommen geeinigt. „Wie in TTIP versucht die EU-Kommission die Menschen mit einem Etikettenwechsel zu täuschen und Konzernklagerechte mit allen Mitteln durchzusetzen. Denn die Klagerechte bleiben auch mit „Reformen“ gefährlich wie eh und je (1). Konzerne könnten Staaten unverändert vor Schiedsgerichten verklagen, wenn sie ihre Profitmöglichkeiten durch Gesetze und Regulierungen eingeschränkt sehen. Die EU-Kommission ignoriert damit weiterhin die Proteste von Millionen europäischen BürgerInnen, die Nein zu diesen Konzernprivilegien sagen“, erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich.

Wer TTIP kritisiert, muss auch gegen CETA sein

Neben den Konzernklagrechten beinhaltet CETA alles, wovor Attac auch bei TTIP warnt. „CETA bedroht Umwelt-, Sozial- und Lebensmittelstandards und öffnet die Tür für Gentechnik, Fracking und Ölsande. Es gefährdet öffentliche Dienstleistungen indem Liberalisierungen unwiderruflich festgeschrieben sowie lokale oder ökologische Anbieter nicht mehr bevorzugt werden dürfen. Und es setzt Liberalisierung der Finanzmärkte fort, die in die Finanzkrise geführt hat. Die ParlamentarierInnen und die Öffentlichkeit dürfen sich nicht täuschen lassen: Wer TTIP kritisiert, muss auch gegen CETA sein“, erklärt Strickner.

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(1) Siehe Studie: "Totgesagte leben länger – der ISDS-Zombie. Wie die EU-Kommission gefährliche Konzernklagerechte weiterleben lässt."

Presseaussendung: www.attac.at/news/detailansicht/datum/2016/02/17/neue-studie-konzernklagerechte-totgesagte-leben-laenger.html


Deutsche Zusammenfassung: bit.ly/1Wp68Nq
Langfassung der Studie in englischer Sprache unter: bit.ly/1mEXpum