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EU ermöglicht Konzernklagen gegen Umwelt- und Sozialgesetze

Attac kritisiert von Industrielobbys beeinflusste EU-Investitionspolitik

Die EU will zukünftig neue internationale Verträge aushandeln, die transnationalen Konzernen das Recht geben, gegen Umwelt- und Sozialgesetze souveräner Staaten zu klagen. Das Europäische Parlament hat dem in seiner heutigen Abstimmung über die zukünftige EU-Investitionspolitik keinen Riegel vorgeschoben. Durch so genannte "Bilaterale Investitionsabkommen" (BITs) können Investoren vor intransparenten internationalen Schiedsgerichten demokratisch legitimierte Gesetze mit Milliardenklagen aushebeln, wenn ihre Profite dadurch bedroht scheinen.*

"Diese Investitionsabkommen hebeln die Demokratie aus. Sie sind eine Gefahr für jede ökologische und soziale Politik und das öffentliche Interesse. Durch sie haben SteuerzahlerInnen bereits millionenschwere Gerichtskosten und Kompensationszahlungen infolge von Konzernklagen schultern müssen. Der politische Gestaltungsspielraum wird dadurch massiv eingeschränkt - nicht nur in Entwicklungs- sondern auch in Industriestaaten", kritisiert Karin Küblböck von Attac Österreich. In Brüssel hatte die NGO Corporate Europe Observatory (CEO) den direkten Einfluss der Industrielobbys und Anwaltsfirmen auf die jüngsten EU-Entscheidungen zur Investitionspolitik dokumentiert.**

Dutzende internationale NGOs und tausende europäische BürgerInnen fordern eine Investitionspolitik, welche die Einhaltung von Menschenrechten und internationalen Arbeitsstandards sowie nationalen Umwelt- und Sozialgesetzen garantiert. ?Das intransparente Klagerecht von Investoren gegen Staaten muss abgeschafft werden. Staatliche Regulierungen dürfen nicht als ?indirekte Enteignungen? interpretiert und von Investoren angegriffen werden. Auch die gegenwärtigen und weiterhin gültigen BITs der einzelnen EU-Staaten müssen daher so früh wie möglich überprüft und ersetzt werden?, fordert Küblböck.

Mehr Informationen und Fallbeispiele für "Investor-to-state?-Klagen:

www.attac.at/investitionspolitik



* BITs sind Abkommen zwischen zwei Staaten, welche die Regeln und Bedingungen für private Investitionen festlegen. Solche Abkommen haben die EU-Mitgliedstaaten, so auch Österreich, bereits zahlreich abgeschlossen. Mit dem Lissabon-Vertrag ist die Kompetenz dafür von den Mitgliedsstaaten auf die Europäische Union übergegangen. Die EU will diesen Kurs nun in neuen Verträgen mit großen Ländern wie China, Russland oder Indien fortschreiben. In BITs sind Pflichten für Investoren weitestgehend ausgeschlossen. Sie haben in der Regel keine Standards zum Schutz der Umwelt und natürlichen Ressourcen, der Arbeitsrechte oder sozialer Vorkehrungen. Im Falle von Konzernklagen werden die Verfahren vor dem Weltbank-Schiedsgericht ICSID meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten, da die Vertragsparteien kein Interesse an einer breiten Diskussion haben.

** Der Bericht von CEO:
www.corporateeurope.org/system/files/files/resource/investment+rights+stifle+democracy.pdf