News

EU-Israel-Abkommen: Attac begrüßt EU-Vorschlag zur Aussetzung

Österreich muss dem Vorschlag der EU-Kommission zustimmen

Attac Österreich begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, das Assoziierungsabkommens mit Israel im Bereich des Handels teilweise auszusetzen. Damit reagiert die EU auch auf die Forderungen aus der europäischen Zivilgesellschaft, die seit Monaten ein vollständiges Ende der engen Handelsbeziehungen mit Israel fordert. Attac fordert insbesondere die österreichische Regierung auf, dem Vorschlag zuzustimmen.

„Die Menschenrechtsklausel des Abkommens verpflichtet die EU klar zum Handeln. Angesichts des anhaltenden Völkermords in Gaza, der illegalen Besatzung und des systematischen Siedlungsbaus ist die sofortige und vollständige Aussetzung des Abkommens überfällig“, erklärt Max Hollweg von Attac Österreich.

Ein Aussetzen des Abkommens kann den Druck auf die israelische Regierung erhöhen, ihre Kriegsverbrechen und Verstöße gegen das Völkerrecht zu beenden. „Halbherzige Überprüfungen und symbolische Schritte reichen nicht. Wenn die EU ihre eigenen Prinzipien ernst nimmt, muss sie ihre wirtschaftliche Macht nutzen, um das Völkerrecht durchzusetzen“, erklärt Hollweg. Attac fordert zudem:

  • ein EU-weites Waffen- und Technologieembargo gegen Israel
  • den Stopp aller Handels- und Forschungskooperationen, die zur Aufrechterhaltung der illegalen Besatzung und des Apartheidregimes in den besetzten Gebieten beitragen

Den Verbrechen auf beiden Seiten kann nur mit dem Beharren auf völkerrechtlichen Grundsätzen und universellem Humanismus begegnet werden. Niemals dürfen Menschen kollektiv für die Verbrechen anderer bestraft werden. Jedes Menschenleben zählt gleich viel. Kein Verbrechen rechtfertigt das andere. 

Attac Stellungnahme vom Oktober 2023: Stoppt das Töten im Nahen Osten


Hintergrund:

Das seit 2000 bestehende Assoziierungsabkommen enthält eine Menschenrechtsklausel, die die Achtung der Menschenrechte und demokratischen Grundsätze zum „wesentlichen Element“ erklärt. Trotz jahrzehntelanger massiver Verstöße Israels gegen das Völkerrecht genießt Israel weiterhin privilegierten Zugang zum EU-Binnenmarkt und zu EU-Programmen wie Horizon Europe.

Der Internationale Gerichtshof hat bereits im Juli 2024 festgestellt, dass Drittstaaten und Institutionen völkerrechtlich verpflichtet sind, eine durch rechtswidrige Besatzung entstandene Situation weder anzuerkennen noch zu unterstützen. Dazu gehört explizit auch die Aussetzung von Handelsabkommen und Kooperationen.

Das Statement der European Trade Justice Coalition zur Aussetzung des Abkommens finden Sie hier