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EU: Kapitaleinkommen weiter auf Steuerflucht

Pröll bejubelt Steuerfluchtgeheimnis

Die EU-Finanzminister ermöglichen BezieherInnen von Kapitaleinkommen weiterhin großzügig Steuerflucht. ?Es ist ungeheuerlich, dass Einkommen aus Kursgewinnen, Dividenden, Lizenzen und Tantiemen, vom vereinbarten automatischen Informationsaustausch ab 2015 ausgenommen sind", kommentiert Christian Felber den Beschluss der europäischen Finanzminister zum Austausch von Steuerdaten innerhalb der EU. ?Finanzminister Josef Pröll ist ? nach seinen Aussagen zu schließen - offensichtlich noch stolz darauf, dass das österreichische Bankgeheimnis als Steuerfluchthilfe bestehen bleibt. Selbst in Zeiten drohender europäischer Staatsbankrotte und des Kahlschlags der Sozialsysteme stellt er die Interessen der Banken und Großvermögenden über das Gemeinwohl.?

Attac fordert einen vollständigen automatischen Informationsaustausch zwischen Banken und Steuerbehörden. Die Zinsrichtlinie sollte nicht nur auf Drittstaaten ausgedehnt werden, sondern auch auf alle Kapitaleinkommen und auf juristische Personen, um alle Schlupflöcher zu schließen. Steueroasen und lasche Kontrollen von Einkommensmillionären richten jedes Jahr einen immensen Schaden für das Gemeinwohl an.

Laut Beschluss der europäischen Finanzminister sollen lediglich Informationen über Lohn- und Gehaltseinkünfte, die Vergütung für Aufsichtsräte, Renten sowie Einkünfte aus Lebensversicherungen und Immobilien, die ab dem Jahr 2014 anfallen, ausgetauscht werden. Die EU Kommission hatte zwar Ende 2008 vorgeschlagen, auch Kapitalerträge zu erfassen, die EU-Bürger mit Stiftungen im Ausland, bestimmten Lebensversicherungen, Zertifikaten und Fonds erwirtschaften. Doch es bleibt nun bei der 2005 in Kraft getretenen Zinssteuerrichtlinie, nach der alle 27 EU-Staaten sowie die Schweiz, Liechtenstein, die Kanalinseln, die Kaimaninseln und Guadeloupe nur Zinseinkünfte ans heimische Finanzamt des Anlegers melden oder einer anonymen Quellensteuer unterwerfen müssen.