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EU-Vorschläge gegen Konzern-Steuervermeidung weiter wirkungslos

Steueroasenliste bleibt wegen schwacher Kriterien und politischen Drucks löchrig - nur wenige Großunternehmen davon betroffen

Die EU-Kommission wird heute ihre Pläne für sogenannte „länderweise Berichterstattung“ für multinationale Konzerne („Country-by-country reporting“) vorstellen. Damit sollen multinationale Unternehmen öffentlich machen, wie viel Gewinn sie in einem Staat erzielen und wie viel Steuern sie darauf entrichten. Für das globalisierungskritische Netzwerk Attac und das VIDC sind die Pläne weitgehend unwirksam. Denn die detaillierte öffentliche Berichtspflicht soll auf Konzerntöchter in EU-Staaten und auf gelistete „Steueroasen“ beschränkt bleiben. Steuer- und Gewinndaten aus allen anderen Staaten sollen hingegen zu einer Zahl zusammengefasst werden können. Somit bleibt weiter unklar, ob und in welche Länder Gewinne steuerschonend verschoben werden.

"Wenn in der EU tätige Unternehmen nicht Daten zu allen Niederlassungen in allen Ländern veröffentlichen müssen, bleiben den Konzernen viele Wege für Gewinnverschiebungen weiterhin offen. Nun Panama oder andere Länder in die EU-Liste aufzunehmen genügt nicht, wenn aufgrund der vorgeschlagenen Kriterien und des politischen Drucks wichtige Länder wie etwa die USA oder die Schweiz fehlen“, kritisiert David Walch von Attac Österreich.

Zudem sollen nur Konzerne mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro zu länderweisen Berichten verpflichtet werden. "Nach OECD-Angaben wären somit 85 bis 90 Prozent aller multinationalen Unternehmen gar nicht betroffen," ergänzt Martina Neuwirth vom VIDC. Seit 2014 gelten für EU-Banken mit einem Umsatz über 40 Millionen Euro und EU-Rohstoffkonzerne weltweite Berichtspflichten.
 
Zwtl.: Attac und VIDC fordern Transparenz über weltweite Aktivitäten


Attac und das VIDC fordern, dass die Kommission in der EU tätige Konzerne zu Transparenz über ihre weltweiten Aktivitäten verpflichtet – auch jene, die ihren Hauptsitz außerhalb der EU haben. Australien hat eine ähnliche Regelung bereits eingeführt und verpflichtet auch die inländischen Töchter ausländischer Konzerne weltweite Berichte einzureichen.