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EuGH stützt Amazon-Steuertricks in Luxemburg

Attac fordert grundlegende Reform der internationalen Konzernbesteuerung

Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat heute die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2017, wonach Amazon unzulässige Steuervergünstigungen in Höhe von rund 250 Millionen Euro an Luxemburg zurückzahlen muss, endgültig aufgehoben. Der Gerichtshof begründet dies unter anderem damit, dass die EU-Kommission die Beanstandung der luxemburgischen-Steuervorbescheide von Amazon mit den OECD-Verrechnungspreisleitlinien begründet hat, anstatt mit einem Vergleich mit dem luxemburgischen Steuersystem.

Für Attac bestätigt das Urteil, dass das europäische Beihilfenrecht ein viel zu schwaches Instrument ist, um innereuropäische Steuersümpfe effektiv zu bekämpfen. Unabhängig vom Urteil ist es Amazon bereits gelungen, eine neue kreative Steuerstruktur in Luxemburg zu schaffen, die es ermöglicht, trotz steigender Umsätze keine Steuern in Europa zu zahlen. Das Urteil erhöht zudem die Wahrscheinlichkeit, dass auch ähnliche Kommissionentscheide gegen Irland und Apple vor Gericht gekippt werden könnten.

Attac fordert daher eine grundlegende Reform der internationalen Konzernbesteuerung. Diese muss demokratisch im neuen UN-Steuerforum ausgearbeitet werden – und nicht wie bisher undemokratisch und unzureichend von den EU- und Industriestaaten in der OECD. Auch die - heute vom österreichischen Nationalrat beschlossene - Globale Mindeststeuer der OECD bietet Konzernen immer noch viel zu viele Möglichkeiten, Steuern zu umgehen und so die Steuerbasis anderer Länder auszuhöhlen, kritisiert Attac in einer heutigen Aussendung.