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Klimaschutz: Spanien steigt aus Energiecharta-Vertrag aus

Wann folgt Österreich? Energiecharta-Vertrag gefährdet die Energiewende

Knalleffekt bei der Überarbeitung Energiecharta-Vertrag, ECT. Wie die zuständige Ministerin für den ökologischen Übergang, Teresa Ribera, diese Woche mitteilte, wird Spanien aus dem ECT aussteigen. Laut Ribera haben die jahrelangen Versuche den Vertrag in Einklang mit den Pariser Klimazielen zu bringen, "keine Verbesserungen" gebracht.  

Diese Einschätzung deckt sich mit der Analyse zahlreicher Kritiker*innen des Vertrages, inklusive Attac: Auch der neu überarbeitete Energiecharta-Vertrag wird fossilen Konzernen die Macht geben, Staaten mittels einer Paralleljustiz auf Milliarden zu verklagen, wenn neue Gesetze zum Klimaschutz ihre Profite bedrohen. (1) Der Vertrag gefährdet somit die dringend nötige Energiewende.

Spaniens Ankündigung erfolgt nur sechs Wochen vor der entscheidenden Energiecharta-Konferenz am 22. November in der Mongolei. Dabei soll der überarbeitete Vertrag nach mehr als vier Jahren Verhandlungen ratifiziert werden.

Attac: Überfälliger Schritt, dem Österreich folgen sollte

Für Attac ist die Entscheidung Spaniens ein richtiger und überfälliger Schritt, dem möglichst viele Staaten inklusive Österreich noch vor der Ratifizierung folgen sollten.

„Der Energiecharta-Vertrag verzögert und verteuert die Energiewende. Doch die Klimakrise lässt keine weiteren Verzögerungen zu. Auch die österreichische Regierung muss daher den Ausstieg aus diesem Klimakiller-Vertrag beschließen“, fordert Theresa Kofler von Attac Österreich.

Immer mehr Staaten wollen aus dem ECT aussteigen: Bereits am 6. Oktober 2022 hatte das polnische Parlament für den Ausstieg gestimmt. Auch Belgien hat angekündigt, dem reformierten Vertrag nicht zuzustimmen.

Italien muss 250 Millionen Euro wegen Verbot von Ölbohrungen zahlen

Wie gefährlich der ECT ist, zeigt ein aktuelles Beispiel: Ende August 2022 hat der britische Öl‐ und Gaskonzern Rockhopper auf Basis des ECT vor einem Schiedsgericht 250 Millionen Euro "Schadensersatz" für "entgangene Profite" von Italien zugesprochen bekommen.

Rockhopper wollte das Ombrina Mare‐Ölfeld ausbeuten, obwohl die Region immer wieder Schauplatz von heftigen Erdbeben ist. Das italienische Parlament hatte jedoch im Januar 2016 wegen des hohen Erdbebenrisikos alle Öl‐ und Gasaktivitäten in Küstennähe verboten. Der Konzern argumentierte in der folgenden Klage, dass ihm dadurch Investitionen und „zukünftige Profite“ verloren gehen und er deshalb entschädigt werden müsse. Investiert hatte der Konzern nur rund 40 Millionen Euro.

Nur wechselseitiger Ausstieg schützt vor Konzernklagen

Italien ist zwar bereits 2015 aus dem ECT ausgestiegen, doch Länder können noch 20 Jahre nach einem einseitigen Ausstieg verklagt werden. Daher ist der wechselseitige Ausstieg möglichst vieler Staaten der sicherste Weg sich vor künftigen Konzernklagen zu schützen.

 


Hintergrund: Was ist der ECT und warum wurde der Vertrag überarbeitet?

Der Energiecharta-Vertrag, ECT ist ein plurilaterales Investitionsabkommen aus den 1990er Jahren, das von 53 Ländern und der EU ratifiziert ist. Angesichts seiner Unvereinbarkeit mit dem Pariser Abkommen und anderen klimapolitischen Maßnahmen hatten sich die ECT-Vertragsparteien 2018 auf eine Überarbeitung geeinigt, die vier Jahre dauerte. Am 24. Juni 2022 wurde dabei eine vorläufige Einigung erzielt. Die Ratifizierung ist bei der nächsten ECT Konferenz am 22. November in der Mongolei geplant.

 


(1) Auch der überarbeitete ECT garantiert für mindestens zehn weitere Jahre Schutz für bestehende Investitionen in fossile Brennstoffe. Neue Investitionen in Gaspipelines und Gaskraftwerke wären bis 2030 oder 2040 geschützt wären. Darüber hinaus wird der Geltungsbereich des Abkommens auf andere umstrittene Energietechnologien wie Wasserstoff oder Biomasse ausgeweitet. Mehr Details in dieser Studie.