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Gentechnik-Streitfall
Aktuelle Infos zum WTO-Fall
Heute treffen sich zum letzten Mal die Streitparteien USA und Europa vor dem WTO-Panel in Genf. Die Europäische Kommission weigert sich jedoch, ihre Stellungnahme öffentlich bekannt zu machen. "Wir müssen davon ausgehen, dass die EU-Kommission nicht für die Interessen ihrer Bürger kämpft. Sie hat sich auch mit der Zulassung von GVOs (gentechnisch veränderte Organismen) längst über die Köpfe der Länder hinweggesetzt. Die Vorgehensweise der Kommission ist skandalös und verstößt gegen jegliche demokratische Grundsätze", kritisiert Astrid Konrad von Attac Österreich. Im Jahr 2003 brachte die USA eine Klage gegen die Europäische Union ein, weil sich die Mehrzahl ihrer Länder weigerte, weitere GVOs zuzulassen, bis klare gesetzliche Regelungen und mehr wissenschaftliche Studien vorlägen. Die USA argumentiert, dass damit ein unzulässiges Handelshemmnis errichtet worden sei.
"Wir befürchten, dass die EU-Kommission trotz guter Gewinnchancen, da neue wissenschaftliche Studien die schädigende Wirkung von GVOs bestätigen und das Vorsorgeprinzip in der UN Konvention zur biologischen Sicherheit verankert ist, kein ehrliches Interesse hat das Verfahren zu gewinnen", meint Konrad. Die EU-Kommission setzt sich zu sehr für die Interessen der Agrochemielobby ein. Eine Niederlage Europas in diesem Verfahren stellt völlig neue Weichen für die Nahrungsmittelproduktion weltweit. Durch Schaffung dieses Präzedenzfalles wäre es keinem Land der Welt mehr möglich, sich gegen die Grüne Gentechnik zur Wehr zu setzen. Es wird erwartet, dass das dreiköpfige WTO-Panel seinen Bericht, der die Basis für den Schiedsspruch darstellt, im Sommer dieses Jahres vorlegt. Nach der darauf folgenden Berufungsphase wird mit dem endgültigen Schiedsspruch bis Anfang 2006 gerechnet.
Die USA haben bereits angekündigt, auch gegen die Kennzeichnungspflicht von GVOs in Europa ein WTO-Verfahren anzustreben. "Ein positives Urteil im derzeitigen Gentechnik-Streitfall würde der USA ein ideales Instrument bieten, um die europäische Kennzeichnungspflicht auszuhebeln. Im Fall der Abschaffung der Kennzeichnungspflicht hat der Konsument keinerlei Wahlfreiheit mehr zwischen herkömmlichen und gentechnisch veränderten Produkten, weil er ja gar nicht erfährt, was er isst", gibt Konrad zu bedenken.
Bereits lange vor dem WTO-Verfahren erklärte die ehemalige Umweltkommissarin Wallström das Moratorium für illegal. Mit solchen Aussagen zeigt die EU-Kommission, dass ihr letzten Endes die Profitinteressen der Biotechkonzerne - insbesondere der europäischen wie Bayer, Syngenta u.a. - wichtiger sind, als jene der europäischen Bevölkerung, die mit über 70 Prozent gentechnisch veränderte Lebensmittel kategorisch lehnt. "Der "Feinkostladen" Österreich ist bald Vergangenheit, wenn unsere PolitikerInnen nicht endlich mit anderen GVO-kritischen Mitgliedsländern an einem Strang zieht", abschließend Konrad.