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Marks & Spencer-Urteil: Attac kritisiert EU-Kommission

Steuerharmonisierung statt Steuervernichtung gefordert

Grenzenlos Besch(t)euert

Kommentar zum Marks&Spencer-Fall von Leonhard Plank.
(7.April 2005) Für heute Donnerstag wird die Schlussdarlegung des Generalanwalts im Fall Marks & Spencer erwartet. Der britische Einzelhandelskonzern hatte vor dem EuGH geklagt, weil Verluste von Tochterunternehmen nicht mit dem Mutterkonzern in Großbritannien verrechnet werden dürften. Filialen in Großbritannien sei dies sehr wohl erlaubt, darin sieht auch die Kommission einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit. Das Urteil gilt als Präzedenzfall für alle EU-Staaten. Allein in Deutschland könnte der EuGH-Entscheid bis zu 50 Milliarden Euro Steuerausfälle verursachen.

Attac Österreich kritisiert anlässlich der heutigen Verhandlung den Trend, die Verlustverrechnung innerhalb der EU räumlich und zeitlich immer weiter auszudehnen. "Eine konzerninterne Gewinn- und Verlustverrechnung ist nur bei einer organischen und wirtschaftlichen Einheit gerechtfertigt. Was jetzt passiert ist reine Steuerbefreiung für Großkonzerne", so Nonno Breuss, Steuergerechtigkeitsexperte von Attac Österreich. 

Im Marks & Spencer Fall beruft sich der EuGH explizit auf die Gruppenbesteuerung in Italien, Frankreich und Österreich. "Die absurdeste Verlustverrechnungsregelung hat Österreich", so Breuss. Schon bei einer Beteiligung von 50 Prozent plus 1 Aktie dürfen Verluste verrechnet werden, auch wenn es sich um eine reine Finanzbeteiligung handelt und gar keine "organische" Verbindung zwischen den Unternehmen besteht. Selbst Gewinne aus Übersee können mit Transferpricing nach Österreich verschoben und hier gegen die globalen Verluste verrechnet werden. "Die neue Gruppenbesteuerung kommt damit nicht nur Österreich teuer - sie ist auch asozial gegenüber anderen Ländern.", so Breuss. 

Attac fordert stattdessen einen europaweiten Mindeststeuersatz, einheitliche Bemessungsgrundlagen und eine einheitliche Konzernbesteuerung. "Wenn wir schon einen integrierten Kapital- und Binnenmarkt haben, dann sollen auch überall die gleichen Steuersätze gelten. Was wir jetzt erleben sind Verzerrungen und einem Wettlauf nach unten, bei dem alle verlieren. Fällt das EuGH-Urteil gegen Großbritannien aus, wird sich die EU wieder ein Stück vom Rechtsempfinden der Bevölkerung wegentwickeln - keine gute Grundlage für die Verfassungsreferenda", so Breuss abschließend.