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Neue Studie: Konzernklagerechte – Totgesagte leben länger

EU-Kommission lässt gefährliche Konzernklagerechte als ISDS-Zombie weiterleben

Um dem breiten Widerstand gegen TTIP zu begegnen hat die EU-Kommission im Herbst 2015 einen Vorschlag für „reformierte“ Konzernklagerechte vorgelegt. Anstelle des „alten“ ISDS-Systems (investor state dispute settlement) schlägt sie einen Investitionsgerichtshof (Investment Court System, ICS) vor. Von 22. bis 26. Februar wird dieser Streitpunkt zum ersten Mal seit zwei Jahren wieder zwischen der EU und den USA verhandelt.

Eine heute europaweit veröffentliche Studie „Totgesagte leben länger – der ISDS-Zombie“ (1) zeigt, wie Konzernklagerechte auch im „reformierten“ Vorschlag der EU-Kommission lebendig und gefährlich wie eh und je bleiben. Konzerne könnten Staaten unverändert vor Schiedsgerichten verklagen, wenn sie ihre Profitmöglichkeiten durch Gesetze und Regulierungen eingeschränkt sehen. „Die unter ISDS bekannt gewordenen Konzernklagerechte sind politisch verbrannt. Also versucht die EU-Kommission die Menschen mit einem Etikettenwechsel zu täuschen. Wie ein Zombie werden die Konzernklagerechte schon nächste Woche wieder bei der TTIP-Verhandlungsrunde auftauchen. Die EU-Kommission ignoriert damit weiterhin die Proteste von Millionen europäischen BürgerInnen, die Nein zu diesen Konzernprivilegien sagen“, erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich.

Investoren bekommen ein „Recht“ auf unveränderte rechtliche Rahmenbedingungen

Die Studie zeigt anhand des Beispiels der im Jänner 2016 eingebrachten 15-Milliarden-Dollar-Klage des Rohstoffkonzerns TransCanada gegen die Einstellung des US-Pipeline-Projektes Keystone, wie auch mit ICS Klagen gegen Umwelt- oder Gesundheitsgesetze drohen. Der „neue“ Vorschlag der Kommission beinhaltet sogar noch weitergehende Rechte als bestehende Investitionsabkommen: Durch den Schutz „legitimer Erwartungen“ im Rahmen „fairer und gerechter Behandlung” bekommen Investoren quasi ein „Recht“ auf unveränderte rechtliche Rahmenbedingungen. Zusätzlich wäre auch jeder private Vertrag im Zusammenhang mit einer Investition durch die sogenannte „Schirmklausel“ vor einem Schiedsgericht einklagbar. Die ICS-Formulierungen zum Schutz der staatlichen Regulierungsfreiheit verhindern keinesfalls horrende Schadenersatzurteile. SchiedsrichterInnen können sich stets darauf berufen, dass ihre Urteile technisch gesehen „nur“ Strafzahlungen, aber keine Änderung der Gesetze verlangen.

EU-Konzerne könnten sogar eigene Regierungen verklagen

Die Studie zeigt, dass mit TTIP  47.000 US-Konzerne (statt bisher 4.500) gegen 28 (statt bisher neun) EU-Mitgliedstaaten klagen könnten. Damit wären 99 Prozent aller US-Investitionen in der EU abgedeckt. Zudem könnten zahlreiche EU-Konzerne mittels ihrer US-Teilhaber oder US-Töchter sogar die EU oder die Regierung ihres eigenen Landes verklagen, da es kaum einen „europäischen“ Konzern ohne irgendeine US-Beteiligung oder US-Niederlassung gibt.

ICS ist einseitig zum Vorteil des Investors ausgerichtet

Auch im Investitionsgerichtshof gibt es einen starken Anreiz für SchiedsrichterInnen (von der Kommission in “RichterInnen” umbenannt) investorenfreundliche Urteile zu fällen, um in Zukunft weitere Aufträge, Honorare und Prestige zu bekommen. Strickner: „Die Gefahr ist groß, dass dieselben privaten AnwältInnen zum Zug kommen, die schon bisher Investoren zu Klagen ermutigt und investorenfreundliche Entscheidungen getroffen haben.“

Kommission will ICS auch in CETA aufnehmen

Die EU-Kommission will den Vorschlag auch in das CETA-Abkommen mit Kanada aufnehmen, um so eine positive Abstimmung im EU-Parlament zu erreichen. „Die ParlamentarierInnen und die Öffentlichkeit dürfen sich nicht täuschen lassen: Sonderklagerechte für internationale Konzerne und Superreiche sind in jeder Form inakzeptabel. Sie sind eine enorme Gefahr für die Demokratie, für eine Wirtschaft im Interesse der Menschen und für den Klimaschutz und daher ersatzlos abzulehnen“, erklärt Strickner.
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(1) "Totgesagte leben länger – der ISDS-Zombie. Wie die EU-Kommission gefährliche Konzernklagerechte weiterleben lässt."

Deutsche Zusammenfassung: bit.ly/1Wp68Nq


Langfassung der Studie in englischer Sprache unter: bit.ly/1mEXpum



Die Studie wird von folgenden 17 europäische Organisationen herausgegeben:
Attac Österreich, Corporate Europe Observatory (CEO), Association Internationale de Techniciens, Experts et Chercheurs (AITEC), Campact, Ecologistas en acción, Forum Umwelt & Entwicklung, Instytut Globalnej Odpowiedzialności (IGO), PowerShift, Seattle to Brussels Network (S2B), Traidcraft, Transnational Institute (TNI), Umanotera, Védegylet, Vrijschrift, War on Want, 11.11.11.