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Pensionsdebatte: Attac fordert Aus für Höchstbeitragsgrundlage

Beitragsgrundlage auf Kapitalerträge und die Wertschöpfung ausweiten

In der aktuellen Pensionsdebatte zum Gutachten der Alterssicherungskommission fordert Attac die Abschaffung der Höchstbeitragsgrundlage. Wer derzeit mehr als 5.670 Euro brutto im Monat verdient, bezahlt darüber keine Sozialversicherungs- bzw. Pensionsbeiträge. „Das privilegiert Besserverdienende und schwächt das Pensionssystem“, kritisiert Gerhard Kofler von Attac Österreich. Hinzu kommt, dass Pensionist*innen mit hohen Pensionen laut Statistik Austria durchschnittlich länger leben als jene mit geringen Pensionen. „Niedrige Pensionen werden also kürzer ausbezahlt und finanzieren somit die hohen Pensionen mit“, erklärt Kofler. Auch eine Pensionsautomatik - also die Kopplung des Pensionsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung aller - wäre daher ungerecht.

Nur das Umlageverfahren garantiert sichere Pension

Das bewährte staatliche Umlageverfahren garantiert - mit Anpassungen - die beste Zukunftssicherung der Pensionen. "Mit der angeblichen „Unfinanzierbarkeit“ des Pensionssystems wird vor allem das Kapitaldeckungsverfahren auf unsicheren Finanzmärkten beworben, um die Profitinteressen der Versicherungswirtschaft zu befriedigen“, kritisiert Kofler. Das Umlagesystem kann zusätzlich abgesichert werden, indem die Beitragsgrundlage auf Kapitalerträge und die Wertschöpfung ausgeweitet wird.

Wer die Pension aufbessern will, kann zudem bei der Pensionsversicherungsanstalt eine freiwillige Höherversicherung beantragen, die wertgesicherter ist als private Zusatzversicherungen.

Ersatzrate für niedrige Einkommen erhöhen

Zusätzlich zum Aus für die Höchstbeitragsgrundlage fordert Attac die Pensions-Ersatzrate von derzeit 80 Prozent nach Einkommenshöhe zu differenzieren. Für niedrige Einkommen sollte die Ersatzrate erhöht, für hohe Einkommen vermindert werden. (1) Die Ausgleichszulage für kleine Pensionen müsse zudem auf das lebenswerte Referenzbudget der Schuldnerberatung von 1459 Euro (Stand 2021) angehoben werden, fordert Attac.


(1) Eine Ersatzrate von 90 Prozent für eine Bemessungsgrundlage von 1250 Euro ergäbe beispielsweise eine monatliche Pension von 1125 statt 1000 Euro. Eine Ersatzrate von 70 Prozent bei 4300 Euro Bemessungsgrundlage ergäbe immer noch eine Pension von 3010 Euro.

Privatisierung der Pensionen