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Resolution für TTIP 2.0 im EU-Parlament gescheitert

Attac: Regierung muss sich gegen Verhandlungen aussprechen

Im EU-Parlament ist heute eine geplante Resolution über neue Handelsverhandlungen mit den USA gescheitert. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac begrüßt das Ergebnis und fordert die zuständige Bundesministerin Schramböck auf, sich auf europäischer Ebene gegen eine Wiederaufnahme von Verhandlungen auszusprechen. Eine Einigung der letztlich zuständigen EU-Regierungen würde den Weg für ein TTIP 2.0 machen und die Interessen der europäischen Automobilindustrie über Klimaschutz und Demokratie stellen, kritisiert Attac.

Attac: Kein Abkommen ohne Klimaschutz!

Die USA haben das Pariser Klimaschutzabkommen bekanntermaßen gekündigt. Die EU-Kommission will zudem die Einfuhr von besonders umweltschädlichem Fracking-Gas aus den USA erleichtern. "Morgen, am 15.3., werden junge Menschen auf der ganzen Welt die Politik einmal mehr zum Handeln in Sachen Klimaschutz auffordern. Ein Handelsabkommen mit den USA steht im krassen Widerspruch zu dem, was beim Klimaschutz notwendig ist. Daher darf es keine Verhandlungen über ein TTIP 2.0 geben“, erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich.

Regulierungen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit in Gefahr

Auch der Mandatsentwurf der Kommission über eine regulatorische Zusammenarbeit von Standards und Regulierungen (genannt „Konformitätsbewertung“) ist eine Bedrohung für das Allgemeinwohl. Wichtige Regulierungen und Gesetze zum Schutz von Umwelt und Gesundheit (etwa bei Gentechnik, Chemikalien und Pestiziden) sind darin nicht ausgenommen. „Eingriffe in Regulierungen im öffentlichen Interesse haben in Handelsabkommen, die Mensch und Umwelt ins Zentrum stellen, grundsätzlich nichts verloren“, kritisiert Strickner. Die USA haben zudem nur zwei der acht internationalen Mindestarbeitsnormen ratifiziert.

Das alte TTIP-Mandat besteht weiter

Attac kritisiert weiters, dass das alte TTIP-Mandat aus dem Jahr 2013 noch immer nicht annuliert wurde, wodurch den Verhandlungen selbst bei Sonderklagerechten für Konzerne, regulatorischer Kooperation oder Dienstleistungen keine formalen Grenzen gesetzt sind.

Gerechter Welthandel