Die internationale Debatte über einen höheren Steuerbeitrag der Reichsten gewinnt weiter an Dynamik. Eine aktuelle Studie vom 25. Juni des Ökonomen Gabriel Zucman zeigt, dass die weltweiten Milliardär*innen ihren Vermögensanteil an der globalen Wirtschaftsleistung zwischen 1987 und 2024 von 3 Prozent auf fast 14 Prozent gesteigert haben. Sie zahlen zudem weit weniger Steuern als der Rest der Bevölkerung. Zucmans G20-Initiative für eine globale Mindeststeuer für Milliardär*innen wird bereits von Brasilien, Spanien, Südafrika und Frankreich unterstützt. Zudem befürworten – laut einer aktuellen Umfrage vom 24. Juni – 68 Prozent der Menschen in 17 G20-Ländern höhere Steuern für Vermögende.
Breite Unterstützung für Europäische Vermögensteuer
Auf EU-Ebene fordert aktuell die Europäische Bürger*inneninitiative (EBI) Tax the Rich die EU-Kommission auf, einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung einer europäischen Steuer auf große Vermögen vorzulegen – ergänzend zu nationalen Vermögensteuern. Diese Steuer soll unter anderem dazu beitragen, den sozialen und ökologischen Wandel zur finanzieren und vom Klimawandel betroffene Länder zu unterstützen. Zu den Initiator*innen der EBI zählen unter anderem der französische Ökonom Thomas Piketty, der ehemalige EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration László Andor oder Marlene Engelhorn. Zudem wird die Initiative europaweit von zahlreichen Organisationen wie Attac, Oxfam oder taxmenow unterstützt.
Attac: Europäischem Steuerdumping einen Riegel vorschieben
In der EU haben die fünf reichsten Milliardäre seit 2020 ihr Vermögen um 76 Prozent erhöht. Erst kürzlich zeigte eine Attac-Recherche, dass Österreichs Milliardär*innen ihre Vermögen alle 7 Jahre verdoppeln. Diese Entwicklung ist Folge einer Steuerpolitik, die Vermögende privilegiert und die Beiträge der Reichsten kontinuierlich verringert hat. „Diese extreme Vermögenskonzentration schadet der Wirtschaft und Gesellschaft und gefährdet unsere Demokratie. Es ist höchst an der Zeit, dass die EU beginnt, der Vermögenskonzentration mit einer koordinierten Besteuerung der Reichsten den Kampf anzusagen. Eine europäische Vermögensteuer kann einen wichtigen Beitrag leisten, schädlichem Steuerdumping zwischen den EU-Staaten einen Riegel vorzuschieben“, erklärt David Walch von Attac Österreich.
taxmenow: Alle an den Kosten der Krisen beteiligen
Ernest Fuhrmann von taxmenow ergänzt: „Steuern werden von allen Bürger*innen eingefordert, in Österreich sind besonders Lohnarbeit und Konsum belastet. Gleichzeitig trägt Vermögen steuerlich fast nichts bei. Das verschärft die Ungleichheit und hat System. Die Krisen unserer Zeit betreffen uns aber alle. Daher ist es fair und richtig, wenn sich auch alle an den Kosten für Lösungen beteiligen. Und zwar dementsprechend, was sie vermögen. Eine angemessene Besteuerung von Vermögen gehört daher dringend auch auf EU-Ebene diskutiert und international umgesetzt.“
Damit die EBI von der EU-Kommission behandelt wird, müssen bis zum 9. Oktober 2024 europaweit mehr als 1 Million Unterschriften gesammelt werden. Zudem ist in mindestens sieben EU-Staaten die Erreichung einer Mindestanzahl nötig; für Österreich sind das 13.395 Unterzeichnende.
Hintergrund:
Für die Einführung einer europäischen Steuer auf große Vermögen müsste die EU-Kommission zunächst einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung einer europäischen Steuer auf große Vermögen auf der Grundlage von Artikel 115 AEUV vorlegen. Die europäische Vermögensteuer sollte teilweise zu den Eigenmitteln der EU beitragen und für einen gerechten ökologischen und sozialen Übergang verwendet werden – konkret um den Fazilitäts- und Resilienzfonds (RRF), die Fonds im Zusammenhang mit dem Green Deal und die Kohäsionspolitik zu stärken.
Hat eine Europäische Bürger*inneninitiative die erforderlichen Unterstützungserklärungen gesammelt, wird sie im EU-Parlament angehört. Dabei muss auch die EU-Kommission teilnehmen und innerhalb von drei Monaten eine rechtliche und politische Stellungnahme erstellen. Zudem muss die Kommission ihre Entscheidung, ob ein neuer Gesetzesvorschlag gemacht wird, öffentlich begründen. Eine Verpflichtung, die Bürger*inneninitiative umzusetzen, besteht allerdings nicht.