Das Parlament hat gestern Abend beschlossen, Corona-Förderungen an Unternehmen mit Sitz in Steuersümpfen zu verbieten. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac kritisiert den Beschluss als praktisch wirkungslos. „Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Denn als Kriterium, welche Staaten herangezogen werden, dient die völlig unzureichende „EU-Schwarzliste“, auf der sich praktisch keine bedeutenden Konzern-Steuersümpfe befinden“, erklärt David Walch von Attac Österreich.
Konzerne mit Sitzen in den wichtigsten Konzern-Steuersümpfen der EU - wie Luxemburg, die Niederlande oder Irland - werden so problemlos Corona-Förderungen bekommen. Alleine die Gewinnverschiebungen in diese EU-Staaten machen rund zwei Drittel aller Verluste durch Konzernsteuertricks aus. Zudem fehlen auch alle anderen wichtigen Zielländer für Gewinnverschiebungen wie die Britischen Jungferninseln, Bermuda oder die Schweiz – betroffen sind lediglich die Cayman Islands. (1)
Beihilfen nur für Konzerne, die nachweisen keine Gewinne zu verschieben
Effektiver wäre laut Attac folgende Lösung: Staatliche Unterstützung sollen nur Konzerne bekommen, die nachweisen, dass sie ihre Gewinne nicht künstlich verschieben – oder entsprechende Niederlassungen schließen, die vorrangig für Steuertricks genutzt werden. Dafür sollte Konzerne Berichte über ihre weltweiten Gewinne und Steuern je Land veröffentlichen. (2)
Gleichzeitig fordert Attac die Bundesregierung auf, endlich den jahrelangen den Widerstand gegen eine verpflichtende Steuertransparenz für Konzerne in der EU aufzugeben. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wo Konzerne ihre Gewinne machen, wohin sie diese verschieben und wie viel Steuern sie zahlen – und zwar nicht nur dann, wenn sie Staatshilfen beantragen“, erklärt Walch.
Die Lösung gegen Steuertricks ist eine Gesamtkonzernsteuer
Attac fordert zudem eine grundsätzliche Lösung gegen Steuertricks von Konzernen. Sie sollten ihre Steuern in dem Land bezahlen, wo sie auch ihre Gewinne erwirtschaften. Dies kann eine sogenannte Gesamtkonzernbesteuerung leisten. Dabei würden Konzerne steuerlich als das behandelt, was sie sind – eine Einheit mit einem global erzielten Gewinn. Dieser sollte auf Basis der im jeweiligen Land erzielten Wertschöpfung aufgeteilt und dann entsprechend besteuert werden. Dadurch hätte das Tricksen der Konzerne ein Ende. Denn ein Konzern kann zwar leicht seinen steuerlichen Gewinn verschieben, nicht aber seine Kund*innen und Nutzer*innen, seine Angestellten oder seine Produktion. (4)
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(1) Die Schwarzliste ist Ergebnis eines politischen und diplomatischen Kuhhandels, bei dem sich nicht nur die EU-Steuersümpfe sondern auch andere politische mächtige Länder mit der EU arrangieren.
Auf ihr befinden sich derzeit: Panama, die Seychellen, Palau, die Cayman Islands, die Amerikanischen Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Oman, Samoa, Trinidad und Tobago und Vanuatu.
Im Vergleich dazu hat das internationalen Tax Justice Network neben dem Schattenfinanzindex auch eine eigene Liste der wichtigsten Staaten für Gewinnverschiebungen von Konzernen erstellt: Die Top Ten dieser Liste:
1. Britische Jungferninseln
2. Bermuda
3. Cayman Islands
4. Netherlands
5. Switzerland
6. Luxembourg
7. Jersey
8. Singapore
9. Bahamas
10. Hong Kong
(2) Große Konzerne über 750 Mio. Euro Umsatz sind bereits verpflichtet, entsprechende Berichte an die Finanzverwaltungen übermitteln. Diese werden auch im Rahmen des OECD-BEPS Projektes zwischen den Finanzverwaltungen ausgetauscht. Diese Berichtspflichten sind jedoch technisch noch verbesserungsbedürftig und sollten auch von kleineren Konzernen veröffentlicht werden müssen, fordert Attac.