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UN-Steuerkonvention: Vorschlag für eine Reform der globalen Steuerarchitektur

Kann weltweit hunderte Milliarden an neuen Steuereinnahmen bringen

Eurodad und die Globale Allianz für Steuergerechtigkeit (GATJ), der auch Attac angehört, haben Mitte März einen Entwurf für eine grundlegende Reform der globalen Steuerarchitektur veröffentlicht - eine UN-Steuerkonvention nach dem Vorbild der UN-Klimakonvention.

Derzeit werden die globalen Steuerregeln im Club der reichen Industriestaaten, der OECD festgelegt. Die Interessen der ärmeren Staaten werden dabei übergangen, wie die jüngsten OECD-Pläne für eine globale Mindeststeuer zeigen. Besonders die Länder des globalen Südens haben daher wiederholt eine UN-Steuerkonvention gefordert. Damit könnten 193 UN-Mitgliedstaaten gemeinsame Vereinbarungen aushandeln. Der Entwurf beinhaltet unter anderem:

  • die Übertragung der Kompetenz der internationalen Steuerkoordination von der OECD auf die UN, also auf eine Institution mit universeller Mitgliedschaft, die internationales Recht setzen kann. 
  • die Einführung einer Gesamtkonzernsteuer für multinationale Konzerne.
  • ein öffentlich zugängliches weltweites UN-Unternehmens-Register, das die tatsächlichen Eigentümer von (Briefkasten)Firmen und Trusts sowie die länderspezifischen Daten über die weltweiten Steuerzahlungen und wirtschaftlichen Aktivitäten multinationaler Konzerne sammelt.

Der umfassende Vorschlag soll eine Diskussion über die grundlegenden Reformen anstoßen, die nötig sind um ein global gerechtes Steuersystem zu schaffen. 

Hintergrund:

Bei der Reform für eine globale Mindeststeuer auf Unternehmensgewinne öffnete die OECD im sogenannten Inclusive Framework die Verhandlungen auch für Nicht-OECD-Mitglieder. Dennoch waren über ein Drittel aller von der UN anerkannten Staaten und mehr als die Hälfte der 54 afrikanischen Staaten nicht an den Verhandlungen beteiligt. Die Zusatzeinnahmen aus der globalen Mindeststeuer gehen kaum an Länder des globalen Südens, da sie bereits jetzt oft effektive Steuerraten haben, die über dem Mindestsatz von 15 Prozent liegen. Zudem sind von der geplanten Neuverteilung der globalen Besteuerungsrechte, nur die 100 größten Unternehmen mit einem vergleichsweise geringen Anteil ihrer Gewinne betroffen.

Bereits im Jahr 2019 forderte die Afrika-Gruppe bei den Vereinten Nationen eine UN-Steuerkonvention. Anfang 2021 schloss sich der Bericht des UN High Level Panel on International Financial Accountability, Transparency and Integrity (FACTI) dieser Forderung an. Erst vergangenen November scheiterten die G-77 Staaten der Schwellen- und Entwicklungsländer mit ihrem Vorschlag für eine zwischenstaatliche UN-Steuerkommission.