Wie Sonderklagerechte ein gutes Leben für alle bedrohen
Arbeitsrechte und Sozialstandards – einschließlich des Rechts Gewerkschaften zu bilden und Kollektivverträge zu verhandeln – sind für ein gutes Leben unverzichtbar. Sie ermöglichen höhere durchschnittliche Löhne, verringern Einkommensungleichheit und Arbeitslosigkeit und sind unverzichtbar um z.B. Konzernmacht zu beschränken.
Fallbeispiel: Nobles Ventures verklagt Rumänien
Noble Ventures hatte ein hoch verschuldetes Stahlwerk vom rumänischen Staat erworben. Nachdem Nobel Ventures nicht bereit war, nötige Investitionen zu tätigen sowie die Kollektivvertragslöhne zu bezahlen, kam es zu Arbeitsstreitigkeiten. Das Unternehmen verklagte Rumänien auf 365 Mio. US-$ Schadensersatz, weil Rumänien nicht gegen die Demonstrationen und Besetzungen vorging. Es beanstandete weiters die unzureichende Bereitschaft zur Umschuldung der alten Schulden zu neuen. Rumänien gewann zwar den Prozess, der Staat musste aber trotzdem die Hälfte der Prozesskosten tragen.
Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne
Für den Schutz der Menschenrechte bei weltweiten Unternehmensaktivitäten gibt es bisher nur freiwillige Leitprinzipien. Bei Verstößen haben die Opfer praktisch keine Chance auf Entschädigung - die Konzerne bleiben straflos.
KiK in Pakistan: kein Schmerzensgeld nach tödlichem Fabriksbrand
2012 starben 258 Menschen in Karachi bei einem Brand in einer Textilfabrik der Firma Ali Enterprises . Alle Fenster waren vergittert, Notausgänge nicht vorhanden oder versperrt. Die Fabrik arbeitete zu 70 Prozent im Auftrag des deutschen Tex-tildiscounters KiK. Als Hauptabnehmer hatte KiK eine Mitverantwortung für sichere Arbeitsbedingungen beim Zulieferbetrieb. Deshalb klagten ein Überlebender und Angehörige der Brandopfer vor dem Dortmunder Landesgericht. Die Klage wurde im Jänner 2019 abgelehnt, die Betroffenen gehen in Berufung.Die Entscheidung zeugt von den gravierenden Lücken im deutschen Rechtssystem und der Handlungsunwilligkeit der Politik. Deutschland ist dabei keine Ausnahme – auch in Österreich gibt es unzureichende gesetzliche Grundlagen, um Konzerne zur Verantwortung zu ziehen.
Ein UN-Abkommen zur Konzernregulierung als historische Chance
Abhilfe könnte das UN-Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte schaffen, das derzeit verhandelt wird. Gelingt es, genügend gesellschaftlichen Druck aufzubauen, kann das Abkommen Vertragsstaaten dazu verpflichten, Konzerne menschenrechtlich verbindlich zu regulieren – und zwar auch bei ihren Auslandsgeschäften sowie in ihren Lieferketten und Tochterunternehmen. Österreich muss sich für UN Abkommen stark machen. Wir fordern von der österreichischen Regierung, konstruktiv an den Verhandlungen für das UN-Abkommen teilzunehmen und sich auch für verbindliche Regulierungen von Konzernen auf Europäischer Ebene stark zu machen.
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