Die Macht der Konzerne durch ISDS
Industrielle Landwirtschaft hat direkte Auswirkungen auf Umwelt, Tiere, Rechte und die Gesundheit von Konsument*innen, Bäuerinnen und Bauern und Arbeiter*innen. Entsprechend viele Gründe gibt es, ihren Schutz und ihre Rechte zu stärken. Doch all das steht im Konflikt zu Profitinteressen. Ein Beispiel:
Dow Agro-Sciences vs. Kanada
2006 hat die kanadische Provinz Quebec das toxische Pestizid 2,4D verboten, da dieses nachweislich zu erhöhten Krebsraten und Geburtsdefekten führt. Daraufhin reichte 2009 der US-Saatgutgigant Dow AgroSciences eine ISDS-Klage gegen Kanada (aufgrund des NAFTA-Abkommens) ein und verlangte zwei Millionen US-Dollar Schadenersatz. Das Urteil des Schiedstribunals: Quebec musste keine Entschädigung zahlen, da die Regierung zugesagt hatte 2,4D als risikolos für Menschen und Umwelt zu bewerten, wenn die Gebrauchsanweisung korrekt befolgt wird. ISDS ist also ein Instrument, mit dem gesetzliche Verbote im Interesse der Menschen ausgehebelt oder strengere Regulierungen zum Schutz der Bürger*innen bereits im Keim erstickt werden können.
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Unser Menschenrecht auf gutes Essen
Straflosigkeit von Konzernen
Für den Schutz der Menschenrechte bei weltweiten Unternehmensaktivitäten gibt es bisher nur freiwillige Leitprinzipien. Bei Verstößen haben die Opfer praktisch keine Chance auf Entschädigung - die Konzerne bleiben straflos.
Landraub in Mosambik: Straflosigkeit für Zerstörung von Lebensgrundlagen
Die Firma Chikweti Forest of Niassa, eine Tochtergesellschaft des in Schweden ansässigen „Global Solidarity Forest Fund“, hat 2005 rund 45.000 Hektar Land erworben, um in Niassa, Mosambik, eine Kiefer und Eukalyptusplantage zu errichten. Hinter dem Fonds standen auch Investoren aus den Niederlanden und Norwegen. Das Unternehmen eignete sich statt der vereinbarten schlechteren Böden vor allem erstklassige landwirtschaftliche Flächen an. Tausende Kleinbäuerinnen und bauern verloren Land für die Nahrungsmittelproduktion und Versorgung der lokalen Bevölkerung. Das Recht auf ausreichende und angemessene Ernährung der ansässigen Bevölkerung wurde untergraben. Seit Beginn lehnen sich lokale Bäuerinnen und Bauern gegen das Projekt auf. Weder wurde eine angemessene Konsultation mit den Betroffenen noch eine unabhängige menschenrechtliche Überprüfung durchgeführt. Zugleich mangelt es an Instrumenten zur Durchsetzung von Menschenrechten. Die außergerichtliche Beschwerde der Gemeinschaften bei der mosambikanischen Regierung wurde nicht ernsthaft verfolgt. Die ausländischen Investoren fühlen sich nicht verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen in Niassa.
Ein UN-Abkommen zur Konzernregulierung als historische Chance
Abhilfe könnte das UN-Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte schaffen, das derzeit verhandelt wird. Gelingt es, genügend gesellschaftlichen Druck aufzubauen, kann das Abkommen Vertragsstaaten dazu verpflichten, Konzerne menschenrechtlich verbindlich zu regulieren – und zwar auch bei ihren Auslandsgeschäften sowie in ihren Lieferketten und Tochterunternehmen.