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Neue CETA-Studie: Klagswelle ist zu befürchten

AK und Attac sprechen sich erneut vehement gegen das Abkommen aus

Die im CETA-Abkommen eingeräumten Investorenrechte könnten für die beteiligten Länder eine Flut an Klagen bringen – mit dem Ergebnis, dass letztendlich die SteuerzahlerInnen für den entstandenen Schaden aufkommen müssen. Denn die von der Europäischen Kommission vorgelegten „Reformen” zur Beruhigung der KritikerInnen werden den Missbrauch des Systems durch Investoren und SchiedsrichterInnen nicht verhindern. Das zeigt die u.a. von der AK in Auftrag - und von Attac mitherausgegebene - <link http: bit.ly>Studie „Verkaufte Demokratie“ zum Handelsabkommen zwischen Kanada und der EU (CETA) ganz deutlich.

Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA zeigt deutlich auf, was geschehen kann, wenn Industrieländer sich gegenseitig privilegierte Klagerechte für multinationale Konzerne einräumen: Insgesamt 37 Mal wurde Kanada von US-amerikanischen Konzernen verklagt. In Summe musste das Land Entschädigungen in Höhe von umgerechnet knapp 153 Millionen Euro an ausländische Investoren bezahlen. Aber auch kanadische Konzerne haben erfolgreich über ihre Tochterfirmen in den USA das Sonderklagerecht eingesetzt. „Die Studie zeigt genau diese Machenschaften auf. Punktuelle Verbesserungen am Investor-Streit-Verfahren selbst ändern nichts am Grundprinzip des Investitionsschutzes, der multinationalen Konzernen Sonderklagerechte einräumt. Diese werden sie dann in der Praxis auch nutzen, womit eine regelrechte Klagswelle gegen die EU, ihre Mitgliedsstaaten und Kanada zu befürchten ist“, kritisiert Elisabeth Beer, CETA-Expertin in der EU-Abteilung der Arbeiterkammer Wien.

CETA gibt den Konzernen die Möglichkeit, das nationale Gerichtswesen zu umgehen und vor privaten Investitionsschiedsgerichten zu klagen. Dazu Beer: „Wir sollten von den Erfahrungen Kanadas lernen und nicht ein weiteres Investitionsschutzregime vereinbaren.“ Denn zwischen stabilen Rechtsräumen, wie der EU und Kanada, besteht keine Notwendigkeit, ein eigenes Rechtssystem zum Schutz ausländischer Investoren zu errichten.

Alexandra Strickner von Attac Österreich ergänzt: „Die Klagerechte in CETA räumen Konzernen Eigentumsrechte ein, die weit über das hinausgehen, was in nationalen Verfassungen oder im Europarecht vorgesehen ist. Konzerne erhalten somit Privilegien, die sonst niemand in der Gesellschaft hat – weder die BürgerInnen noch inländische Betriebe. Einziger Zweck ist es, Konzernen die Möglichkeit zu geben, sich gegen Regulierungen wie Umwelt- oder Gesundheitsgesetze abzuschotten. Die Klagerechte sind somit nichts anderes als Protektionismus für Konzernprofite.“

Übrig bleiben am Ende die SteuerzahlerInnen, die die von den Staaten zu leistenden Schadenersatzzahlungen finanzieren müssen. „Denn oftmals wurden auch Entschädigungen für zukünftig zu erwartende Gewinne bezahlt“, sagt AK Expertin Beer.

Die Studie: <link http: bit.ly moz-txt-link-freetext>

bit.ly/2cjquvr