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Regierung will Sonderklagerechte mit Singapur / Attac: Widersprechen dem Rechtsstaat

Attac für weltweite Abschaffung und verbindliches UN-Abkommen zur Verantwortung von Konzernen

Der Ministerrat hat heute beschlossen, Verhandlungen über ein eigenes Investitionsschutzabkommen mit Singapur auf EU-Ebene zuzustimmen. Damit würden Konzerne in den jeweiligen Wirtschaftsräumen Sonderklagerechte gegen demokratisch beschlossen Gesetze erhalten. Wirtschaftsministerin Schramböck will damit die „Rechtssicherheit für österreichische Investoren“ erhöhen.

„Die Pläne und Aussagen der Ministerin zeigen, dass sie Rechtsstaatlichkeit ausschließlich durch die Konzernbrille definiert. Denn das Prinzip der Sonderklagerechte widerspricht dem Rechtsstaat und höhlt die Demokratie aus. Ausländische "Investoren" bekommen Rechte, Staaten und Bürger hingegen nicht“, kritisiert Alexandra Strickner von Attac Österreich. Zu diesem Urteil kommt auch die Professorin für internationales Wirtschaftsrecht an der Erasmus Universität Rotterdam, Alessandra Arcuri, in einem aktuellen Artikel (1). Mittels den Sonderklagerechten werden Profitinteressen über gesellschaftliche Interessen gestellt, kritisiert Attac. Attac fordert daher diese Sonderrechte weltweit abzuschaffen.

Der österreichischen Regierung kann es bei der Ausweitung von Konzern-Sonderrechten nicht schnell genug gehen. Gleichzeitig setzt sie im Rahmen der EU-Präsidentschaft keinerlei Initiative für das aktuell verhandelte UN-Abkommen zur Verantwortung von Konzernen, kritisiert Attac. Damit sollen Menschen-, ArbeitnehmerInnen- und Umweltrechte weltweit und verbindlich gegen Konzerne durchsetzbar gemacht werden. (2)

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(1) Die internationale Investitionsschiedsgerichtsbarkeit beruht auf einer großen Asymmetrie: Einerseits verfügen ausländische Investoren über eine Reihe bedeutender Rechte, insbesondere das Recht, Streitigkeiten vor Schiedsgerichten einzuleiten; andererseits haben Staaten und Bürger des von der Investition betroffenen Aufnahmestaats keine vergleichbaren Rechte. Die Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit stärkt den Rechtsstaat nicht  - die eingebaute Asymmetrie des Systems widerspricht ihm sogar. <link https: papers.ssrn.com sol3 moz-txt-link-freetext>

papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm



(2) Teil der Vorschläge ist es, dass Konzerne in dem Land, wo sie ihren Hauptsitz haben, für Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern zur Rechenschaft gezogen werden können. Dieser Vorschlag wird von rund 700 zivilgesellschaftlichen Organisationen aus 95 Ländern unterstützt. <link news detailansicht datum verpflichtende-regeln-fuer-konzerne-un-verhandlungen-auf-gutem-weg-oesterreich-nicht.html moz-txt-link-freetext>

www.attac.at/news/detailansicht/datum/2017/11/02/verpflichtende-regeln-fuer-konzerne-un-verhandlungen-auf-gutem-weg-oesterreich-nicht.html