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EU-Einigung: Konzern-Steuertricks bleiben im Dunkeln

Konzernlobbys haben sich klar durchgesetzt

EU-Rat und EU-Parlament haben heute eine Einigung in Sachen Steuertransparenz für multinationale Konzerne erzielt. Für Attac, das VIDC sowie dutzende weitere europäische Organisationen ist der schwache Kompromiss jedoch eine enorme Enttäuschung.

„Gewinnverschiebungen von Konzernen kosten die Allgemeinheit jährlich Hunderte Milliarden Euro. Doch nicht einmal Steuerskandale wie LuxLeaks oder die enormen Kosten der Pandemie veranlassen die EU entschlossen dagegen vorzugehen. Jene Regierungen, die die Interessen der Konzernlobbys vertreten, haben sich klar durchgesetzt“, kritisiert David Walch von Attac Österreich. (1)

Gewinne könnten vermehrt in intransparente Gebiete verlagert werden

Die Einigung sieht vor, dass multinationale Konzerne lediglich Daten aus EU-Staaten und einigen wenigen – von der EU gelisteten – Ländern veröffentlichen müssen. Alle übrigen weltweiten Konzern-Aktivitäten bleiben ausgespart und damit völlig intransparent. Darunter sind Gebiete, die Konzerne vorrangig für ihre Gewinnverschiebungen nutzen, wie etwa die Schweiz, die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln und Bermuda. (2)

„Mit diesem völlig unzureichenden Ergebnis werden wir weiterhin kein klares Bild über die Gewinnverschiebungen der Konzerne bekommen. Missbräuchliche Steuerkonstruktionen sind so kaum zu analysieren und bekämpfen – im Gegenteil. Konzerne werden ihre Gewinne nun vermehrt in intransparente Gebiete außerhalb der EU verschieben, um die Offenlegungspflichten zu umgehen“, kritisiert Martina Neuwirth vom VIDC.

Wenige Konzerne betroffen, wenige Daten zu veröffentlichen, weitere Verzögerungen möglich

Ein weiterer großer Schwachpunkt der Einigung ist, dass nur Konzerne zu mehr Steuertransparenz verpflichtet werden, die in zwei hintereinander folgenden Jahren mehr als 750 Millionen Euro Umsatz gemacht haben. Damit wären aber rund 90 Prozent aller multinationalen Konzerne gar nicht betroffen. Enttäuschend ist auch, dass die Berichtspflichten wichtige Daten aussparen – insbesondere konzerninterne Transaktionen. Doch damit nicht genug: Konzerne können die Berichtspflichten sogar nach eigenem Ermessen aufgrund „wirtschaftlicher Nachteile“ um bis zu 5 Jahre verzögern. Erfahrungen mit der bereits existierenden Berichtspflicht für Banken zeigen, dass diese davon exzessiv Gebrauch machen.

Die Einigung steht auch im Gegensatz zu den derzeitigen Transparenzplänen der USA. Denn der US-Kongress hat kürzlich ein Gesetz eingebracht, das eine vollständige, öffentliche und globale länderspezifische Berichterstattung vorschreibt. Noch am 26. Mai hatte sogar die weltweit größte Initiative für verantwortungsvolle Investments, welche ein Vermögen von 5,6 Billionen US-Dollar repräsentiert, die EU aufgefordert weltweite öffentliche Berichtspflichten für Konzerne einzuführen.

Der Kompromisstext muss nun von der Kommission gebilligt und vom EU-Parlament und dem EU-Rat abgestimmt werden.

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(1) Französische Medien deckten erst kürzlich auf, dass die Position der französischen Regierung von einem Mitglied der französischen Konzernlobby MEDEF verfasst wurde.

(2) Die Veröffentlichungspflicht soll auch für Niederlassungen in (aktuell 21) Ländern auf der grauen und schwarzen EU-Liste gelten. Doch diese enthalten für Steuervermeidung großteils irrelevante Staaten, denn ihre Erstellung ist politisch motiviert. Sie wird zudem laufend überarbeitet, was eine effektive Umsetzung der Berichtspflichten unwahrscheinlich macht. Bis die EU eine neue Überarbeitung abschließt, können Gewinne bereits in das nächste Land verlagert werden.