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JEFTA: Durchsichtige Inszenierung eines „Erfolgs“

Keine Einigung bei Konzernklagechten. Attac-Widerstand bleibt aufrecht

Beim heutigen EU-Japan-Gipfel in Brüssel wurde eine vorläufige Einigung beim Handelsabkommen JEFTA verkündet. Entgegen dem vermittelten Eindruck ist der Vertrag damit noch lange nicht fertig. (1) Wichtige Differenzen wie etwa die Konzernklagerechte wurden aus der heute präsentierten Einigung ausgespart. „Der anhaltende Widerstand gegen diese Abkommen zwingt die Verantwortlichen dazu, schon eine Zwischeneinigung als großen Erfolg zu inszenieren. Die politischen Eliten sollten ihre gescheiterte Freihandels-Ideologie aufgeben, anstatt sie schönzureden", kommentiert Alexandra Strickner.

Zwtl.: Nein zu Klagerechten – egal wie verpackt

Wie von Attac <link news detailansicht datum leak-eu-verhandelt-ttip-zwilling-mit-japan.html>geleakte Dokumente schon im März gezeigt haben, will Japan das alte System der Konzernklagerechte, während die EU auf einer neu verpackten Regelung wie in CETA beharrt. „Doch Konzernklagerechte bleiben Konzernklagerechte, egal wie sie genau verpackt werden. Sowohl ISDS als auch ICS ermöglichen Milliardenklagen von Konzernen gegen Staaten am regulären Justizsystem vorbei. Beide Systeme untergraben den demokratischen Rechtsstaat. JEFTA bleibt schon allein deshalb völlig inakzeptabel", sagt Strickner. (2)
 
JEFTA, das bisher größte bilaterale Handelsabkommen der EU, wird seit 2013 völlig geheim verhandelt. Wie die Leaks von Attac und Greenpeace gezeigt haben, enthält das Abkommen dieselbe Konzernagenda wie TTIP und CETA, die nur Konzernen nützt.

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(1) Bei CETA vergingen nach der vorläufigen Einigung vom 18.10.2013 noch drei Jahre bis zur Unterzeichnung: <link http: europa.eu rapid press-release_ip-13-972_en.htm moz-txt-link-freetext>

europa.eu/rapid/press-release_IP-13-972_en.htm



(2) Auch mit ICS können Konzerne könnten Staaten unverändert vor Schiedsgerichten verklagen, wenn sie ihre Profitmöglichkeiten durch Gesetze und Regulierungen eingeschränkt sehen. Der Vorschlag der Kommission beinhaltet sogar noch weitergehende Rechte als bestehende Investitionsabkommen: Durch den Schutz „legitimer Erwartungen“ im Rahmen „fairer und gerechter Behandlung” bekommen Investoren quasi ein „Recht“ auf unveränderte rechtliche Rahmenbedingungen. Die ICS-Formulierungen zum Schutz der staatlichen Regulierungsfreiheit verhindern keinesfalls horrende Schadenersatzurteile. SchiedsrichterInnen können sich stets darauf berufen, dass ihre Urteile technisch gesehen „nur“ Strafzahlungen, aber keine Änderung der Gesetze verlangen.

Siehe auch: "Totgesagte leben länger – der ISDS-Zombie. Wie die EU-Kommission gefährliche Konzernklagerechte weiterleben lässt."
Deutsche Zusammenfassung: bit.ly/1Wp68Nq
Langfassung der Studie in englischer Sprache unter: bit.ly/1mEXpum

Sowie: 101 EU-RechtsprofessorInnen fordern Investitionsschutz zu streichen.
<link news detailansicht datum moz-txt-link-freetext>

www.attac.at/news/detailansicht/datum/2016/10/17/101-eu-rechtsprofessorinnen-fordern-investitionsschutz-in-ceta-und-ttip-zu-streichen.html