Ein neuer Bericht der UNCTAD* zeigt, dass sich die Anzahl der Konzernklagen gegen Staaten mittels Investitionsschutzabkommen weltweit auf einem neuen Rekordhoch befindet. Allein 2015 gab es weltweit 70 neue Klagen gegen Staaten, die Anzahl der öffentlich bekannten Klagen stieg damit auf insgesamt 696 an. In 52 Prozent der Fälle gewann dabei der Konzern oder es kam zu einem Vergleich.
Für Attac bestätigt dieser Trend auch die Warnungen vor TTIP und CETA: „Mit TTIP könnten 47.000 US-Konzerne (statt bisher 4.500) gegen 28 (statt bisher neun) EU-Mitgliedstaaten klagen. Damit wären 99 Prozent aller US-Investitionen in der EU abgedeckt – eine wahre Explosion an Konzernklagen gegen unliebsame Umwelt- oder Sozialgesetze würde die Folge sein “, warnt Alexandra Strickner von Attac Österreich. Allein TTIP würde mehr Investitionen schützen als weltweit alle bisherigen Investitionsschutzabkommen zusammen. Bisher sind rund 20 Prozent der globalen Investitionen mittels entsprechender Abkommen vom Investitionsschutz erfasst. Mit den neuen großen Handelsabkommen der EU und der USA (TTIP, CETA, TPP) würde dieser Wert auf rund 80 Prozent steigen.
Malmströms Investitionsgerichtshof: Klagsrisiko bleibt unverändert
Studien belegen, dass auch im „reformierten“ Vorschlag der EU-Kommission für einen „Invesitionsgerichtshof“ (ICS) in TTIP und CETA die Konzernklagerechte gefährlich wie eh und je bleiben. Konzerne könnten Staaten unverändert vor Schiedsgerichten verklagen, wenn sie ihre Profitmöglichkeiten durch Gesetze und Regulierungen eingeschränkt sehen. (1)
Auch CETA muss abgelehnt werden
Auch mit CETA könnten tausende US-Konzerne über ihre kanadischen Niederlassungen Klagen einbringen. Attac fordert daher Bundeskanzler Kern und sämtliche Ministerinnen und Minister auf, CETA beim entsprechenden Ministerrat eine Absage zu erteilen. Wirtschaftsminister Mitterlehner ist dabei an einen einstimmigen Beschluss der Bundesregierung gebunden, um das fertige Abkommen voraussichtlich noch im Sommer unterzeichnen zu können.
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(1) Der Vorschlag der Kommission beinhaltet sogar noch weitergehende Rechte als bestehende Investitionsabkommen: Durch den Schutz „legitimer Erwartungen“ im Rahmen „fairer und gerechter Behandlung” bekommen Investoren quasi ein „Recht“ auf unveränderte rechtliche Rahmenbedingungen. Zusätzlich wäre auch jeder private Vertrag im Zusammenhang mit einer Investition durch die sogenannte „Schirmklausel“ vor einem Schiedsgericht einklagbar. Die ICS-Formulierungen zum Schutz der staatlichen Regulierungsfreiheit verhindern keinesfalls horrende Schadenersatzurteile. SchiedsrichterInnen können sich stets darauf berufen, dass ihre Urteile technisch gesehen „nur“ Strafzahlungen, aber keine Änderung der Gesetze verlangen. Details siehe: bit.ly/1Tqv49i
* Wichtigste Ergebnisse: UNCTAD: Investor-State Dispute Settlement:
Review of Developments in 2015: bit.ly/1PjOQO1