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Offener Brief von NGOs: Direkte Demokratie für die Bevölkerung

Greenpeace, mehr demokratie!, SOS Mitmensch, Attac, Global 2000

Wir, die unterzeichnenden NGOs, fordern die im Nationalrat vertretenen Parteien auf, die Hürden für die Bevölkerung zur Nutzung von direkt demokratischen Instrumenten zu beseitigen. Direkte Demokratie ist eine sinnvolle Ergänzung und manchmal auch ein Korrektiv für die parlamentarische Demokratie. Sie sollte so ausgestaltet sein, dass sie auch für finanzschwache, nicht hoch-organisierte und nicht schon lange etablierte Institutionen und Bewegungen aus der Bevölkerung leicht zugänglich ist.

Parteien und politische Organisationen sind tragende, durch Wahlen legitimierte Säulen der Willensbildung in einer Demokratie. Sie haben im Parlament und durch Regierungsbeteiligungen die Möglichkeit, Vorschläge in Form von ausformulierten Gesetzen zur Abstimmung zu bringen. Die bisherige Parteienförderung und der privilegierte Zugang zu den öffentlichen wie privaten Medien sichern aber der repräsentativen Demokratie einen Vorsprung gegenüber zivilgesellschaftlichen Anliegen in der politischen Auseinandersetzung in Österreich.

Die direkte Demokratie muss der Bevölkerung, den Bürgerinitiativen und den NGOs die gleichen Möglichkeiten zur Gesetzgebung einräumen, wie sie den Parteien offenstehen, wenn sie eine echte direkte Demokratie als Ergänzung zur parlamentarischen sein will. Eine erneute Instrumentalisierung der direkten Demokratie für Parteien mit privilegiertem Zugang zur Gesetzgebung lehnen wir ab.

Folgende wesentliche Elemente sind dafür notwendig:

  • Die Initiatoren eines Volksbegehrens müssen wie eine Parlamentsfraktion oder die Bundesregierung einen ausformulierten Gesetzestext 1:1 und unverändert zur Abstimmung bringen können. Jede Abänderung des Textes ist eine Nichtumsetzung. Die erwünschten Änderungen der Regierungsmehrheit können in einem eigenen parlamentarischen Gegenvorschlag zur Abstimmung kommen.

  • 10% der Wahlberechtigten sind zur Erreichung einer Volksbefragung eine zu hohe Hürde für kleine, finanzschwache und parteiunabhängige Initiativen. 100 000 Unterstützungen oder 2% der Wahlberechtigten wären für die Auslösung einer unverbindlichen Volksbefragung ausreichend.

  • Initiativen und Volksbefragungen für den weiteren Ausbau der direkten Demokratie müssen möglich sein, auch wenn dies eine Gesamtänderung der Bundesverfassung bedeutet – etwa die Einführung einer verpflichtenden Volksabstimmung. Der Vorschlag der Regierung sieht hingegen einen Ausschluss von Themen bei Volkbefragungen vor, die eine Gesamtänderung der Verfassung bewirken.

  • Alle Rechtsakte, an denen die österreichische Bundesregierung oder das österreichische Parlament beteiligt sind, dürfen Gegenstand von Volksbefragungen sein. Dazu gehören auch die Weiterentwicklung oder Veränderung des EU-Rechts und des internationalen Völkerrechts.

  • Es braucht faire Regelungen, die es den Initiativen aus dem Volk ermöglichen, ausgearbeitete Gesetzesvorschläge zu erarbeiten und der Bevölkerung ausreichend bekannt zu machen. Dazu ist unabhängige juristische Unterstützung und ein Kostenersatz notwendig. Ein Abstimmungsbuch, Belangsendungen und vom Staat bezahlte Inserate der Initiativen sichern eine ausgewogene Berichterstattung.

  • Schikanen des bestehenden Volksbegehrensgesetzes sollen beseitigt werden. Ähnlich dem Standard für die Europäische Bürgerinitiative (EBI) soll eine freie Unterschriftensammlung über eineinhalb Jahre wie in der Schweiz und vielen deutschen Bundesländern auch online möglich sein.

  • Die direkte Demokratie darf (genauso wie die indirekte Demokratie) nicht zu einer Abschwächung von Minderheiten- und Menschenrechten führen, um nicht zu einer Spielwiese für menschenfeindliche Hetze und Populismus zu werden. Initiativen und Abstimmungen, die Minderheiten- und/oder Menschenrechte schwächen bzw. zu einer Verschlechterung der rechtlichen Situation für Personengruppen führen, die durch Merkmale wie Herkunft, Hautfarbe, Religion, Staatsangehörigkeit, Behinderung oder sexuelle Orientierung definiert sind, sollen nicht möglich sein. Für derartige Begehren soll es keine Volksbefragungen geben.


Mag. Alexander Egit, Geschäftsführer Greenpeace CEE
Mag. Erwin Mayer, Bundesvorstandssprecher mehr demokratie!
Mag. Dr. Alexander Pollak, Sprecher SOS Mitmensch
Maga. Alexandra Strickner, Obfrau Attac
Dr. Reinhard Uhrig, Geschäftsführer Global 2000