„Das Europaparlament hat gestern den Vorschlag der Kommission zur Veröffentlichung länderweiser Unternehmensdaten deutlich verbessert“, freut sich Hilde Wipfel von der Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz (KOO). Der Rechtsausschuss sowie der Wirtschafts- und Währungsausschuss hatten den Kommissionsvorschlag zu öffentlichen Konzernberichten ergänzt. Es müssen mehr Daten veröffentlicht und diese nicht nur für alle EU-Länder, sondern auch für Drittstaaten einzeln dargestellt werden. „Mehr Transparenz führt zu besseren und faireren Wettbewerbsbedingungen. Nach all den Steuerskandalen ist es zentral, die Öffentlichkeit zu informieren. Dass die Aufschlüsslung auch für Drittstaaten gelten soll, ist für Entwicklungsländer essentiell“, so Wipfel.
„Der jetzige Kompromissvorschlag enthält allerdings ein Schlupfloch, das den Beschluss ad absurdum führen könnte. Unternehmen müssen Daten aus Drittstaaten dann nicht veröffentlichen, wenn sie Wettbewerbsnachteile nachweisen können. Damit könnten Daten aus Steueroasen nicht aufscheinen“, zeigt sich Martina Neuwirth vom VIDC besorgt. Beibehalten wurde zudem, dass nur sehr große Unternehmen solche Daten veröffentlichen müssen. Damit wären weniger als zehn Prozent der international agierenden EU-Unternehmen überhaupt von der Berichtspflicht betroffen. Immerhin hat das Europaparlament eine Überprüfung nach vier Jahren gefordert.
„Eine weltweite, öffentliche Konzernberichterstattung ist die Voraussetzung für die gerechte Besteuerung von Konzernen“, argumentiert Lisa Mittendrein von Attac Österreich. „Um das zu erreichen müssen die Schlupflöcher aber noch geschlossen werden.“
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