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Transparenz wirtschaftlicher Eigentümer:innen: Lob und Tadel für Österreich

Niedrigere Schwellenwerte, bessere Vernetzung und freier Zugang als mögliche Verbesserungen der EU-Geldwäscherichtlinie

Mit den EU-Sanktionen gegen russische Oligarchen sind die Schwierigkeiten bei der Identifizierung der Eigentümer:innen von Vermögenswerten erneut in das öffentliche Interesse gerückt. Eine wesentliche Rolle dabei spielen die nationalen Register wirtschaftlicher Eigentümer:innen. (1) Im Rahmen des Projekts “Civil Society Advancing Beneficial Ownership Transaprency”* fand dazu am 24. Mai in Wien eine international besetzte Konferenz statt. Dabei diskutierten 36 Expert:innen des Finanzministeriums, aus Zivilgesellschaft, Justiz, Medien und Privatwirtschaft Stärken und Schwächen des österreichischen Registers. In den Vorträgen von Mag. Alexander Peschetz (BMF) und Christoph Trautvetter (Netzwerk Steuergerechtigkeit) sowie in der anschließenden Diskussion gab es dabei – auch im europäischen Vergleich - Lob und Tadel für die österreichische Umsetzung.

Hohe Datenqualität im österreichischen Register

Ein Konsens unter den Experten herrschte darüber, dass das österreichische Register - unter anderem durch automatisierte Verknüpfungen mit Firmenbuch und Melderegister – im europäischen Vergleich gut abschneidet, was Quantität und Qualität der gemeldeten Daten betrifft. Auch die Sanktionierung bei Verstößen ist effizient. Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen ist dadurch in vielen Fällen stark reduziert.

Kritik: Schwellenwerte – viele Vermögensarten nicht erfasst – öffentlicher Zugang eingeschränkt

Gleichzeitig wurde aber in der Diskussion deutlich, dass das österreichische Register nicht über die grundsätzlichen Anforderungen der EU-Richtlinie hinausgeht.

Die große Lücke des Registers zeigt sich demnach in den hohen Schwellenwerten. Eine Meldepflicht besteht erst ab einem mehr als 25-prozentigen Anteil. Gehört dieser einem Rechtsträger, ist also eine weitere Unternehmensebene zwischengeschaltet, sind es sogar mehr als 50 Prozent, die für eine Meldung notwendig sind. Dadurch sind die Möglichkeiten, die Registrierungspflicht zu umgehen, sehr groß.

Vertreter:innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft kritisierten zudem den stark eingeschränkten Zugang für die Öffentlichkeit: Das österreichische Register ist nur nach Rechtsträger, nicht aber nach Personen durchsuchbar. Die Daten stehen zudem nicht in einem maschinell verwertbaren (open data) Format zur Verfügung, was die Nutzung einschränkt. Zudem ist die Suche kostenpflichtig.

Eine Weiterentwicklung wäre eine Verknüpfung zum Grundbuch und zum Kontenregister, um die Transparenz der Eigentumsverhältnisse weiter zu stärken.

Nachschärfungen in der 6. EU-Geldwäscherichtlinie

Die derzeit auf EU-Ebene verhandelte Reform der Geldwäscherichtlinie bietet die Möglichkeit Nachschärfungen. Für Expert:innen der Zivilgesellschaftlich und der Wissenschaft steht dabei der uneingeschränkte öffentliche Zugang im Zentrum, um Geldwäsche, Korruption und Steuerbetrug aufdecken zu können. Konsens herrschte darüber, dass die hohen Schwellenwerte - vor allem auf sekundärer Ebene – problematisch sind, wenn man wirtschaftliche Eigentümer:innen feststellen will. Generell kristallisierte sich heraus, dass die nationale sowie internationale Vernetzung von (Vermögens)-Registern, und damit auch Eigentümerregistern, wichtig und ausbaufähig ist.

(1) Die Umsetzung öffentlicher Register im Rahmen der 5. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD) 2018 war ein erster Zwischenerfolg jahrelanger Bemühungen der europäischen Zivilgesellschaft nach mehr Transparenz. Das österreichische Register wurde Anfang 2020 öffentlich zugänglich gemacht. Die EU-Kommission hat mittlerweile einen Vorschlag für eine 6. AMLD-Richtlinie vorgelegt, der in den nächsten Monaten zwischen dem EU-Parlament und dem Rat der EU verhandelt werden soll.

 

* Das Projekt "Civil Society Advancing Beneficial Ownership Transparency" (CSABOT) führt "Vorbereitende Maßnahmen -  Kapazitätsaufbau, programmatische Entwicklung und Kommunikation im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität" durch. Es wird im Rahmen eines Vertrags mit der Europäischen Union, vertreten durch die Europäische Kommission, durchgeführt

Die Vertragspartner sind das Sekretariat von Transparency International (TI-S), Tax Justice Network (TJN), Transcrime - Università Cattolica del Sacro Cuore (Transcrime - UCSC) und das Government Transparency Institute (GTI). Die geäußerten Meinungen sind ausschließlich die der Auftragnehmer und geben nicht die offizielle Meinung der Europäischen Kommission wieder.

In Österreich wurde die Konferenz in Kooperation mit der Arbeiterkammer Wien, Attac und dem Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC) durchgeführt.